Der Magisterstudiengang "Europäische Ethnologie" wird geschlossen!
Der Magisterstudiengang "Europäische Ethnologie" wird geschlossen!
Wichtige Informationen zum Studienabschluss für Magisterstudierende
Der Magisterstudiengang "Europäische Ethnologie" wird geschlossen!!!
Studierende, die noch im Magisterstudiengang eingeschrieben sind, finden hier wichtige Informationen zum Studienabschluss.
Der Magisterstudiengang "Europäische Ethnologie" ist ein auslaufender Studiengang. Die letzte
Magisterimmatrikulation erfolgte zum WS 2005/06. Inzwischen
ist der Vertrauensschutz für den Studiengang ausgelaufen und es gibt für diesen Studiengang kein
eigenständiges Lehrangebot mehr. Gemäß Hochschulvertrag mit dem Land
Berlin und gemäß Berliner Hochschulgesetz ist die Humboldt-Universität
zudem verpflichtet, alle Diplom- und Magisterstudiengänge aufzuheben. In
diesem Zusammenhang hat der Rat der Philosophischen Fakultät I am 14.
Dezember 2011 beschlossen, dass
die Abschlussprüfung in Ihrem
Magisterstudiengang letztmaligim Wintersemester 2013/14
abgelegt werden kann.
Bei der Festlegung dieses Termins hat der
Fakultätsrat insbesondere die Regelstudienzeit und die Zeit für den
Vertrauensschutz berücksichtigt. Daraus ergeben sich für Magisterstudierende zwei
wesentliche Konsequenzen:
1. Aufgrund der Sonderregelung in §
126 Abs. 5 BerlHG erlischt der Prüfungsanspruch im
Magisterstudiengang mit Ablauf des Wintersemesters 2013/14. Daraus
ergibt sich, dass Sie sich bis spätestens zum 31.03.2013 zur
Magisterarbeit anmelden müssen, um den letztmöglichen Termin für die
mündliche Prüfung zu erreichen. Dies ergibt sich aus der
Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit und den folgenden Zeitraum für
die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen. Ausschließlich ggf.
notwendige Wiederholungsprüfungen – wenn Sie etwa durchgefallen sein
sollten oder eine Prüfung krankheitsbedingt versäumen mussten – können
auch noch nach diesem Termin durchgeführt werden.
2. Mit Ablauf des Wintersemesters 2013/14 ist der
Magisterstudiengang aufgehoben, d.h. eine Rückmeldung zum darauf
folgenden Sommersemester 2014 ist gemäß § 7 Abs. 2 der Allgemeinen
Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) nicht mehr
möglich. Eine Fortsetzung des Studiums ist dann nur noch nach einem
Wechsel in einen Studiengang des neuen gestuften Studiensystems möglich,
also etwa den BA „Europäische Ethnologie“. Beachten Sie jedoch, dass
Sie sich für diesen Studiengang erneut bewerben müssten und deshalb ein
Studienplatz nicht garantiert werden kann.
Erklärtes Ziel der
Humboldt-Universität und des Institutes für Europäische Ethnologie ist
es, allen noch immatrikulierten Magisterstudierenden einen erfolgreichen
Studienabschluss zu ermöglichen. Deshalb werden Sie das Prüfungsamt
unserer Fakultät und die Lehrenden des Institutes in vielfältiger Weise
dabei unterstützen, Ihren weiteren Studienverlauf und den
Studienabschluss zu planen.
Studierende, die sich noch nicht zur
Magisterabschlussprüfung angemeldet haben, müssen
zeitnah - möglichst bis 29. Februar 2012 - alle Nachweise zu den
bereits erbrachten Studienleistungen (Scheine, Studienbuchseiten – im
Original und in Kopie) zur Erfassung im Prüfungsamt vorlegen.
Prüfungsamt für Magisterstudiengänge im
Fach Europäische Ethnologie
Frau Christa Ostermay
Raum 3008 A,
Quartier Stadtmitte (Eingang über Leipziger Str. 104)
Email:
OstermayC@geschichte.hu-berlin.de
Telefon: (030) 2093-70507
Für die Erfassung von Studienleistungen für
Magisterstudierende werden in der Zeit vom 23. 01.-27. 02. 2012 folgende Sprechzeiten eingerichtet:
Montag 9.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
(ausschließlich für Magisterstudierende) und Mittwoch 9.00-11.30 Uhr
Nach dem Termin im Prüfungsamt soll
ein abschlussorientiertes Beratungsgespräch erfolgen. Bitte melden Sie sichdazu bei
der Studienfachberatung des Institutes für Europäische Ethnologie an. In diesem
Gespräch wird es insbesondere darum gehen, einen
Studienplan für das Sommersemester 2012 und ggf. auch für das
Wintersemester 2012/13 aufzustellen, denn dies sind die letzten beiden
Semester, in denen die ggf. noch fehlenden Leistungen erbracht werden können. Informationen zum
weiteren Vorgehen sind im Prüfungsamt erhältlich

