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Studieren am Institut für Europäische Ethnologie
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Der Magisterstudiengang "Europäische Ethnologie" wird geschlossen!

zuletzt geändert: 30.01.12 GW
Mitwirkende: Allgemeines

Wichtige Informationen zum Studienabschluss für Magisterstudierende

Der Magisterstudiengang "Europäische Ethnologie" wird geschlossen!!!

Studierende, die noch im Magisterstudiengang eingeschrieben sind, finden hier wichtige Informationen zum Studienabschluss.

 

Der Magisterstudiengang "Europäische Ethnologie" ist ein auslaufender Studiengang. Die letzte Magisterimmatrikulation erfolgte zum WS 2005/06. Inzwischen ist der Vertrauensschutz für den Studiengang ausgelaufen und es gibt für diesen Studiengang kein eigenständiges Lehrangebot mehr. Gemäß Hochschulvertrag mit dem Land Berlin und gemäß Berliner Hochschulgesetz ist die Humboldt-Universität zudem verpflichtet, alle Diplom- und Magisterstudiengänge aufzuheben. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Philosophischen Fakultät I am 14. Dezember 2011 beschlossen, dass

die Abschlussprüfung in Ihrem Magisterstudiengang letztmaligim Wintersemester 2013/14 abgelegt werden kann.

Bei der Festlegung dieses Termins hat der Fakultätsrat insbesondere die Regelstudienzeit und die Zeit für den Vertrauensschutz berücksichtigt. Daraus ergeben sich für Magisterstudierende zwei wesentliche Konsequenzen:

1.    Aufgrund der Sonderregelung in § 126 Abs. 5 BerlHG erlischt der Prüfungsanspruch im Magisterstudiengang mit Ablauf des Wintersemesters 2013/14. Daraus ergibt sich, dass Sie sich bis spätestens zum 31.03.2013 zur Magisterarbeit anmelden müssen, um den letztmöglichen Termin für die mündliche Prüfung zu erreichen. Dies ergibt sich aus der Bearbeitungszeit für die Magisterarbeit und den folgenden Zeitraum für die Vorbereitung der mündlichen Prüfungen. Ausschließlich ggf. notwendige Wiederholungsprüfungen – wenn Sie etwa durchgefallen sein sollten oder eine Prüfung krankheitsbedingt versäumen mussten – können auch noch nach diesem Termin durchgeführt werden.

2.    Mit Ablauf des Wintersemesters 2013/14 ist der Magisterstudiengang aufgehoben, d.h. eine Rückmeldung zum darauf folgenden Sommersemester 2014 ist gemäß § 7 Abs. 2 der Allgemeinen Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (ASSP) nicht mehr möglich. Eine Fortsetzung des Studiums ist dann nur noch nach einem Wechsel in einen Studiengang des neuen gestuften Studiensystems möglich, also etwa den BA „Europäische Ethnologie“. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich für diesen Studiengang erneut bewerben müssten und deshalb ein Studienplatz nicht garantiert werden kann.

Erklärtes Ziel der Humboldt-Universität und des Institutes für Europäische Ethnologie ist es, allen noch immatrikulierten Magisterstudierenden einen erfolgreichen Studienabschluss zu ermöglichen. Deshalb werden Sie das Prüfungsamt unserer Fakultät und die Lehrenden des Institutes in vielfältiger Weise dabei unterstützen, Ihren weiteren Studienverlauf und den Studienabschluss zu planen. 

Studierende, die sich noch nicht zur Magisterabschlussprüfung angemeldet haben, müssen zeitnah - möglichst bis 29. Februar 2012 - alle Nachweise zu den bereits erbrachten Studienleistungen (Scheine, Studienbuchseiten – im Original und in Kopie) zur Erfassung im Prüfungsamt vorlegen.

Prüfungsamt für Magisterstudiengänge im Fach Europäische Ethnologie
Frau Christa Ostermay
Raum 3008 A, Quartier Stadtmitte (Eingang über Leipziger Str. 104)
Email: OstermayC@geschichte.hu-berlin.de
Telefon: (030) 2093-70507

Für die Erfassung von Studienleistungen für Magisterstudierende werden in der Zeit vom 23. 01.-27. 02. 2012 folgende Sprechzeiten eingerichtet:
Montag 9.00-11.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr (ausschließlich für Magisterstudierende) und Mittwoch 9.00-11.30 Uhr


Nach dem Termin im Prüfungsamt soll ein abschlussorientiertes Beratungsgespräch erfolgen. Bitte melden Sie sichdazu  bei der Studienfachberatung des Institutes für Europäische Ethnologie an. In diesem Gespräch wird es insbesondere darum gehen, einen Studienplan für das Sommersemester 2012 und ggf. auch für das Wintersemester 2012/13 aufzustellen, denn dies sind die letzten beiden Semester, in denen die ggf. noch fehlenden Leistungen erbracht werden können. Informationen zum weiteren Vorgehen sind im Prüfungsamt erhältlich

 

 

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