Bei der Anmeldung von Abschlussarbeiten müssen Erst- und Zweitgutachter:in feststehen und ihr Einverständnis erklärt haben (Unterschrift auf der Anmeldung oder E-Mail ans Prüfungsbüro).
Alle Informationen
Betreuung bzw. Erst- und Zweitgutachten übernehmen nur Hochschullehrer*innen und promovierte Personen, die in dem betreffenden Semester am Institut lehren, wobei mindestens eine/r der Prüfer*innen ein/e Hochschullehrer*in sein muss.
Folgende Personen sind aktuell berechtigt, Abschlussarbeiten zu betreuen bzw. zu begutachten.
Wintersemester 2024/25
Hochschullehrer:innen:
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Berechtigte Lehrende nach FR-Beschluss:
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Moritz Altenried
Beate Binder
Milena Bister
Manuela Bojadzijev
Magdalena Buchczyk
Milena Bister
Ignacio Farias
Andrew Gilbert
Urmila Goel
Sharon Macdonald
Tahani Nadim
Regina Römhild
Alice von Bieberstein
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Dr. Elisabeth Luggauer
Klara Nagel MA (nur BA)
Julia Schröder (nur BA)
Dr. Stefan Wellgraf
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Modulabschlussprüfungen (MAP – BA/MA)
Modulabschlussprüfungen werden grundsätzlich von den Lehrenden des Seminars begutachtet und benotet, in dem die MAP verankert ist. Dies gilt unabhängig vom Status der Lehrenden und auch für Lehrbeauftragte (nach Zustimmung). Ihre Eignung als Lehrende macht sie MAP prüfungsfähig. In begründeten Ausnahmefällen können Mitarbeiter*innen des Instituts, die nicht in dem zu Grunde liegenden Seminar gelehrt haben, MAPs benoten. In diesen Fällen muss der Prüfungsausschuss des Instituts die/den Prüfer*in bestellen. Grundsätzlich steht diese Möglichkeit allen Mitarbeiter*innen des Instituts offen, die mindestens über einen MA-Abschluss verfügen.
Folgende Lehrbeauftragte sind berechtigt und haben zugestimmt, in diesem WiSe 2024/25 Modulabschlussprüfungen abzunehmen:
BA
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MA |
Dr. Katarzyna Puzon |
PD Dr. Stefan Wellgraf (Heisenberg-Stipendiat)
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