Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Europäische Ethnologie

Prüfungen & MAPs

Modulabschlussprüfungen BA / MA

Der Abschluss eines Moduls erfordert in der Regel eine Prüfungsleistung, in den meisten Fällen in Form einer schriftlichen Arbeit, einer Präsentation oder mündlichen Prüfung. Genaue Informationen über Form und Umfang zu den jeweiligen Modulen finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (siehe rechte Spalte).

Alle Informationen

 

Allgemeine Informationen zu Modulabschlussprüfungen

 Im Bachelor- und Masterstudiengang werden Module in der Regel mit einer Modulabschlussprüfung (MAP) abgeschlossen. Details entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare).

Weitergehende, allgemeine Regelungen zu Modulabschlussprüfungen finden Sie in der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).

Abschluss von Lehrveranstaltungen und deren Eintrag in den Leistungsspiegel

Nach Abschluss eines Seminars können Studierende am IfEE die Bestätigung ihrer Leistungen im Seminar selbständig über Agnes abrufen.

Hierzu bitte in Agnes einloggen. Unter „Meine Veranstaltungen“ das aktuelle Semester auswählen und „teilgenommen für Studiengang XY“ auswählen. Wenn Sie alle spezifischen Arbeitsleistungen des Seminars erfüllt haben und die Dozent*in dies im System bestätigt hat, können Sie hier Ihre Leistungsbestätigung herunterladen. Es bedarf keiner zusätzlichen Unterschrift. Die Leistungsbestätigung bleibt hier bis zu Ihrer Exmatrikulation abrufbar.

 Bitte unbedingt beachten:

  1. Die Leistungsbestätigung ist keine Teilnahmebestätigung: Die bloße Teilnahme an einer Veranstaltung ohne Erfüllung der spezifischen Arbeitsleistungen wird an der HU Berlin nicht bestätigt.
  2. Wenn Sie sich auf Agnes in Kurse eingetragen haben, die Sie doch nicht besucht haben, werden Ihnen Bestätigungen zum download angeboten. Diese sind aber nicht ausgefüllt und damit ungültig. Bitte tragen Sie sich daher zu Semesterbeginn aus allen Veranstaltungen aus, die Sie nicht besuchen.
  3. In der Regel schalten Dozierende die Bestätigungen innerhalb einer Woche nach der letzten Sitzung frei. Bei größeren Kursen mit mehreren spezifischen Arbeitsleistungen kann dies länger dauern. Bitte melden Sie sich per Email bei den Dozierenden, falls es zu größeren Verzögerungen kommt.

Wenn Sie die Veranstaltungen für ein Modul abgeschlossen, reichen Sie die jeweiligen Leistungsbestätigungen gebündelt und in Papierform im Prüfungsbüro ein. Wenn Sie die MAP abgelegt haben, wird das Modul dann samt Note als abgeschlossen verbucht.

Bei Lehrveranstaltungen, die mehreren Modulen zugeordnet sind (in der Regel im Wahlpflichtbereich), können Sie entscheiden, für welches Modul die LV angerechnet werden soll.

Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen

Die Anmeldung zu MAPs erfolgt im jeweiligen Anmeldezeitraum über Agnes.

Sollte die Prüfung auf Agnes für Sie nicht angezeigt sein, kann dies folgende Ursachen haben:

  • Die Lehrperson nimmt keine MAP ab (das kann bei Lehrbeauftragten der Fall sein).
  • Die MAP bezieht sich auf ein Seminar aus einem früheren Semester, das erst noch zur Anmeldung freigeschaltet werden muss: Bitte setzen Sie sich mit der vorgesehenen Prüfer*in in Verbindung und informieren Sie gemeinsam das Prüfungsbüro, damit die Freischaltung veranlasst werden kann (s. genauere Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite).
  • Sie sind noch aus einem früheren Semester für die MAP angemeldet – und die Nichtabgabe wurde nicht verzeichnet: Bitte setzen Sie sich mit der damaligen Prüfer*in und/oder dem Prüfungsbüro in Verbindung.

 

Dies – wie auch alle anderen Informationen zu Prüfungsabläufen – gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Rücktrittfrist und Abmeldung von Modulabschlussprüfungen

Ein Rücktritt von einer Prüfung ist bis zum Beginn des Prüfungszeitraums via Agnes möglich.

Im Moment ist die Möglichkeit des Rücktritts auf Grund von Corona ausgeweitet worden, so dass Sie in begründeten Fällen bis zum Prüfungstag bzw. der Abgabefrist von der Prüfung zurücktreten können. Schicken Sie dafür eine Email an Ihre*n Prüfer*in und das Prüfungsbüro, in der Sie Ihr Anliegen darlegen.

 

Ablauf von Modulabschlussprüfungen

Welche Prüfungsformen in dem jeweiligen Modul möglich sind, finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (sieheDokumente und Formulare). Stehen mehrere Prüfungsformen zur Auswahl, entscheidet die*der Prüfer*in darüber. Am Anfang einer Lehrveranstaltung wird in der Regel darüber informiert, welche Prüfungsformen angeboten werden. Fragen Sie frühzeitig nach, denn in einigen Studien- und Prüfungsordnungen wird das Absolvieren unterschiedliche Prüfungsformen verlangt.

Zu Beginn des Prüfungszeitraums wird die Aufgabenstellung der MAP entweder im jeweiligen Moodlekurs veröffentlicht oder Ihnen direkt vom Prüfenden zugeschickt. Dies gilt auch im Fall von MAPs, die an Seminare aus vergangenen Semestern anschließen.

Die Bearbeitungszeit für Modulabschlussprüfungen wird vom Prüfungsausschuss festgelegt, sie beträgt in der Regel 6–7 Wochen. Ihr Abgabedatum ist in der Regel in Agnes verzeichnet. Die Bearbeitungszeit kann nur durch einen Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums (z.B. wegen Krankheit oder auf Grund eines Nachteilsausgleichs) beantragt werden (siehe unten).

 

Abgabefrist

MAPs, egal ob mündlich oder schriftlich, müssen im Rahmen des jeweiligen Prüfungszeitraums absolviert werden. Die Abgabefristen sind in Agnes bei Ihren aktuellen Prüfungen verzeichnet.

Eine Verlängerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich (s. Abschnitt Verlängerung)

 

Abgabe von schriftlichen MAPs (Hausarbeit, Forschungsbericht, Portfolio)

Sie müssen Ihre MAP innerhalb des Prüfungszeitraums abgeben.

Bitte reichen Sie die schriftlichen MAPs samt Selbstständigkeitserklärung als pdf (möglichst in einer Datei) direkt bei Ihren Prüfer*innen ein. Ein Papierausdruck ist nur dann notwendig, wenn das von Prüfer*innen ausdrücklich gewünscht wird. Bitte achten Sie auf die Angaben und Hinweise in der MAP-Aufgabe.  

Das Ergebnis Ihrer MA P wird von den Prüfenden an das Prüfungsbüro übermittelt und dort in AGNES eingetragen. In ihrem Leistungsspiegel wird die Note erst nach Abschluss des gesamten Moduls sichtbar, d.h. erst dann, wenn Sie die gebündelten Nachweise der Lehrveranstaltungen, die zu dem Modul gehören, dort eingereicht haben.

Die Prüfenden informieren Sie über Ihre Note und geben eine inhaltliche Rückmeldung zu Ihrer MAP. Sollte das nicht geschehen, können Sie das einfordern oder auch Ihre kommentierte Arbeit innerhalb von 18 Monaten bei der*m Prüfer*in abholen und um ausführliches Feedback bitten (z.B. in der Sprechstunde oder per E-Mail).

 

Mündliche Prüfungen

Den Ablauf von mündlichen Prüfungen erläutert der „Leitfaden für Mündliche Prüfungen“ (Abschnitt Dokumente)

Mündliche Prüfungen (MAPs und Abschlussgespräche) finden in der Regel in Präsenz statt, können aber in begründeten Fällen als Video-Prüfungen abgehalten werden. Für Video-Prüfungen muss Ihr*e Prüfer*in einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen (via Email). Beachten Sie die aktualisierten Hinweise zur Durchführung von Video-Prüfungen. Im Prüfungsprotokoll ist zu notieren, dass alle Beteiligten einverstanden waren und dass keine unlösbaren technischen Probleme auftraten.

 

 

Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung

Bei Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung wird bei AGNES „nicht bestanden (5,0)“ eingetragen. Nichtbestehen umfasst sowohl die nicht fristgerechte Abgabe der Modulabschlussprüfung oder das Nichterscheinen zu einer mündlichen Prüfung als auch die inhaltliche Bewertung der Modulabschlussprüfung als ungenügend („nicht bestanden“).

Über das Nichtbestehen werden Sie informiert. Falls Sie eine Modulabschlussprüfung nicht bestanden haben, haben Sie zwei weitere Versuche (Wiederholungsprüfungen), um das Modul abzuschließen. Es zählt ausschließlich die Note, die Sie bei dem bestandenen Versuch erhalten. Die 5,0 wird nicht gewertet.

Die erste Wiederholungsprüfung melden Sie üblicherweise zum nächst möglichen Prüfungszeitraum an*; Sie können aber auch einen späteren Prüfungszeitraum wählen. Das Anmeldeverfahren ist identisch mit der Anmeldung des ersten Prüfungsversuchs, allerdings ist eine gesonderte Absprache mit Ihrer*m Prüfer*in erforderlich, um die Aufgabenstellung zu besprechen. Bitte melden Sie sich dafür rechtzeitig und vor Beginn des Anmeldezeitraums bei Ihrer*m Prüfer*in, um eine neue Aufgabenstellung festzulegen. Wenn Sie einen späteren Prüfungszeitraum oder eine*n andere*n Prüfer*in wählen, muss die MAP freigeschaltet werden. Dies muss Ihr*e Prüfer*in bei Evelyn Riegel melden.

* Angenommen, Sie haben Ihre MAP im ersten Prüfungszeitraum angemeldet, aber nicht geschafft abzugeben und wollen Ihren Wiederholungsversuch nun direkt im Anschluss (d.h. im zweiten Prüfungszeitraum) anmelden: Erinnern Sie bitte umgehend Ihre*n Prüfer*n daran, das Prüfungsbüro über Ihr Nichtbestehen zu informieren. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Anmeldung für den zweiten Prüfungszeitraum kommen.

Für die zweite Wiederholungsprüfung werden Sie vom Prüfungsbüro aufgefordert, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten dazu ein Schreiben, in dem die weiteren Schritte erläutert sind.

 


 

Prüfungs- und Anmeldezeiträume & Verlängerungen

Modulabschlussprüfungen müssen in bestimmten Zeiträumen angemeldet und abgegeben werden. Pro Semester gibt es zwei Prüfungszeiträume, die unter bestimmten Umständen verlängert werden können.

Alle Informationen
 
  • Sommersemester 2024

    Erster Prüfungszeitraum: 15.07. - 22.09.2024
    Erster Anmeldezeitraum: 17.06. - 1.07.2024

    Rücktrittsfrist: 15.09.2024

    Zweiter Prüfungszeitraum: 7.10. - 01.12.2024
    Zweiter Anmeldezeitraum: 16.09. - 30.09.2024

    Rücktrittsfrist: 24.11.2024

 

    • Wintersemester 2023/24
    • Erster Prüfungszeitraum: 12.02. – 24.03.2024
      Erster Anmeldezeitraum: 15.01. - 29.01.2024

      Rücktrittsfrist: 17.03.2024

      Zweiter Prüfungszeitraum: 08.04. - 21.05.2024
      Zweiter Anmeldezeitraum: 18.03. - 02.04.2024

      Rücktrittsfrist: 14.05.2024

 

Verlängerung des Bearbeitungszeitraums: Krankschreibung und Nachteilsausgleich

Die Bearbeitungszeit einer Modulabschlussprüfung kann unter folgenden Bedingungen verlängert werden.

 Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente und Formulare) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.

Ein Nachteilsausgleich wird laut §109 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) unter folgenden Bedingungen bewilligt:

„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“

Der Prüfungsausschuss erkennt außerdem auch folgende Gründe an: längere eigene Krankheit oder die eines Kindes im eigenen Haushalt, Todesfall in der Verwandtschaft ersten Grades oder im Haushalt, Pflege eines Kindes, Pflege einer schwerbehinderten Person, oder mit Begründung andere triftige Gründe.

Auch für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs muss der „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ benutzt werden (siehe Dokumente). Der Antrag wird zusammen mit allen notwendigen Nachweisen ans Prüfungsbüro geschickt, gerne per Email.

Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.

 


Liste der Prüfenden für Abschlussarbeiten & MAPs

Bei der Anmeldung von Abschlussarbeiten müssen Erst- und Zweitgutachter:in feststehen und ihr Einverständnis erklärt haben (Unterschrift auf der Anmeldung oder E-Mail ans Prüfungsbüro).

Alle Informationen

Betreuung bzw. Erst- und Zweitgutachten übernehmen nur Hochschullehrer*innen und promovierte Personen, die in dem betreffenden Semester am Institut lehren, wobei mindestens eine/r der Prüfer*innen ein/e Hochschullehrer*in sein muss.

Folgende Personen sind aktuell berechtigt, Abschlussarbeiten zu betreuen bzw. zu begutachten.

Wintersemester 2023/24

 

Hochschullehrer:innen:

Berechtigte Lehrende nach FR-Beschluss:

Beate Binder

Manuela Bojadzijev

Magdalena Buchczyk

Milena Bister

Ignacio Farias

Larissa Förster

Urmila Goel

Andrew Gilbert

Sharon Macdonald

Tahani Nadim

Regina Römhild

Dr. Moritz Altenried

Dr. Bernd Kasparek

Dr. Elisabeth Luggauer

Klara Nagel MA (nur BA)

Julia Schröder (nur BA)

Dr. Alice von Bieberstein

 

Modulabschlussprüfungen (MAP – BA/MA)

Modulabschlussprüfungen werden grundsätzlich von den Lehrenden des Seminars begutachtet und benotet, in dem die MAP verankert ist. Dies gilt unabhängig vom Status der Lehrenden und auch für Lehrbeauftragte (nach Zustimmung). Ihre Eignung als Lehrende macht sie MAP prüfungsfähig. In begründeten Ausnahmefällen können Mitarbeiter*innen des Instituts, die nicht in dem zu Grunde liegenden Seminar gelehrt haben, MAPs benoten. In diesen Fällen muss der Prüfungsausschuss des Instituts die/den Prüfer*in bestellen. Grundsätzlich steht diese Möglichkeit allen Mitarbeiter*innen des Instituts offen, die mindestens über einen MA-Abschluss verfügen.

 

Folgende Lehrbeauftragte sind berechtigt und haben zugestimmt, in diesem WiSe 2023/24 Modulabschlussprüfungen abzunehmen:

 

BA

MA
Dr. Kristof Szombati
Dr. Irene Hilden
Dr. Diego Ballestero
Dr. Julia Leser
Pia Schramm
Dr. Jonas Tinius
Hana Curak
Janette Helm
Sarah Enz
Dr. Jorge Vega
Dr. Roos Hoopman

 


 

Prüfungsbüro

Das Prüfungsbüro berät Studierende und Dozent:innen in den meisten Prüfungsangelegenheiten. Für das Institut für Europäische Ethnologie ist das Prüfungsbüro der Philosophischen Fakultät zuständig.

Aufgaben & Kontakt

Aufgaben

  • Verbuchen von Studien- und Prüfungsleistungen, Verwalten der Prüfungsakten
  • Erstellen von Abschlussdokumenten, bestätigten Leistungsübersichten, BAföG Bescheinigungen, Studienverlaufsprognosen
  • Beraten von Student:innen und Dozent:innen zu Regelungen von Zulassungen und prüfungsbezogenen Vorgängen
  • Vorprüfen und ggf. Bearbeiten von Anträgen an Prüfungsausschüsse, Versand der negativen Bescheide
Nach vorheriger Terminabsprache können Abschlussarbeiten abgegeben und Abschlussdokumente persönlich entgegengenommen werden.
 
Wichtige Informationen, allgemeine Regelungen und FAQs finden Sie auf der Hauptseite der Prüfungsbüros der Philosophischen Fakultät fortlaufend aktualisiert veröffentlicht.
 
Modulbögen, die als Scan angehangen werden, werden nicht verbucht. Bitte werfen Sie diese in den Briefkasten im 3. OG in der Friedrichstraße 191-193.
 

Kontakt

David Lemke

 

Sitz:
Friedrichstr. 191–193
3. Etage, Raum 3008 A
E-Mail: euroethno-pb (at) hu-berlin.de

Tel.: (030) 2093 70507

Sprechzeiten: Dienstag zwischen 09:00 - 11:00 Uhr (K. Rentsch)

 

Postanschrift für alle Unterlagen:
Humboldt-Universität zu Berlin
Philosophische Fakultät
Prüfungsbüro Europäische Ethnologie
Unter den Linden 6
10099 Berlin

 

 


Abschlussarbeit Bachelor

Alle Informationen

Voraussetzungen und Anmeldeformalitäten

Die Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit und die festgelegten Formalitäten finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente) sowie in der darüber hinaus geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).

 

Anmeldung und Abschlusskolloquium

Pro Semester gibt es zwei festgelegte Anmeldetermine für die Bachelorarbeit. I.d.R. wird der erste Prüfungszeitraum gewählt, der immer kurze Zeit nach dem Semesterbeginn anfängt (April bzw. Oktober/November). Der Bearbeitungszeitraum beträgt 12 Wochen. Danach beginnt der zweite Prüfungszeitraum. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser zweite Anmeldetermin (gegen Ende der Vorlesungszeit, Juli bzw. Januar) nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Gutachter:innen in Anspruch genommen werden kann. Als Begründung gilt bspw. die Notwendigkeit während des Semesters relevantes Material für die Abschlussarbeit zu generieren (bspw. im Rahmen des Projektseminars).

Vor der eigentlichen Anmeldung absolvieren Sie ein verpflichtendes Abschlusskolloquium. Dieses wird von Tutor:innen organisiert und durchgeführt und dient der Themenfindung, der organisatorischen Vorbereitung und dem gegenseitigen Austausch. Das Kolloquium ersetzt nicht die inhaltliche Betreuung der Arbeiten durch Lehrende, es unterstützt jedoch bei der Suche nach Betreuenden.

Das Kolloquium beginnt jeweils einige Monate bevor die Abschlussarbeit angemeldet wird. D.h. wenn Sie Ihre BA-Arbeit im Wintersemester schreiben möchten (egal ob im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum), dann sollten Sie das Kolloquium belegen, das im Sommersemester (Mai) beginnt. Das Kolloquium beinhaltet sieben Einzeltermine: Es beginnt in der Mitte der Vorlesungszeit mit zwei informativen Treffen und einem „Markt der Betreuungsmöglichkeiten“ (hier können Sie mit den Lehrenden des IfEE ins Gespräch kommen). Bei einem weiteren Termin gegen Ende der Vorlesungszeit sollte Ihre Erstgutachter:in bestenfalls feststehen. Das Kolloquium beinhaltet weiterhin eine Rechercheschulung im Grimmzentrum und eine Sitzung in der Mitte der vorlesungsfreien Zeit, in der gemeinsam die Forschungsexposés der Teilnehmenden besprochen werden. Abschließend werden zu Beginn des neuen Semesters, also kurz vor dem ersten Anmeldezeitraum, die Forschungsvorhaben vor den Lehrenden präsentiert.

Studierende, die in dem Semester vor der Anmeldung verhindert sind z.B. durch ein Praktikum oder ein Auslandssemester, können trotzdem (online) am Kolloquium teilnehmen. Bitte wenden Sie sich dafür an die verantwortliche Tutor:in.

Die genauen Termine für das Kolloquium werden zu Beginn des Semesters bekanntgegeben; im Vorlesungsverzeichnis, über Aushänge und in der Regel über die Studierenden-Mailingliste. Informieren Sie sich daher bitte selbstständig, abonnieren sie idealerweise die Mailingliste und wenden Sie sich bei Unklarheiten an die studentische Studienberatung.

 

Liste der Prüfer:innen im aktuellen Semester

Betreuung bzw. Erst- und Zweitgutachten übernehmen nur Hochschullehrer:innen und promovierte Personen. Mindestens eine:r der Prüfer:innen muss ein:e Hochschullehrer:in sein.

Bei der Anmeldung der Bachelorarbeit müssen Erst- und Zweitgutachter:in feststehen und ihr Einverständnis erklärt haben (Unterschrift auf der Anmeldung oder Email ans Prüfungsbüro). In begründeten Ausnahmefällen kann der:die Zweitgutachter:in noch bis zu 3 Wochen später nachgemeldet werden.

 

Verlängerung des Prüfungszeitraums

Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums ist möglich:

  1. Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.
  2. Ein Nachteilsausgleich wird laut der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) nach §109 aus folgenden Gründen gewährt:

„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“

Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, verwenden Sie bitte ausschließlich das vorbereitete Formular (siehe Dokumente).

Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.

 

Formale Gestaltung der Bachelorarbeit 

Die Länge der Bachelorarbeit wird in der Studien- und Prüfungsordnung bestimmt. Schauen Sie bitte unter der für Sie gültigen Ordnung nach. Die Bachelorarbeit darf von der Vorgabe um höchstens +/- 10% abweichen. Zu den Zeichen zählen auch die Fußnoten, nicht aber die Literaturliste.

Für die formale Gestaltung gibt es keine festen Vorschriften. Aber es ist wichtig, dass aus dem Deckblatt hervorgeht, dass es sich um eine Bachelorarbeit am IfEE/HU handelt. Außerdem müssen folgende Informationen auf dem Deckblatt stehen:

  • Ihren Namen, Matrikelnummer, Email-Adresse,
  • Titel + Untertitel in deutsch und englisch
  • Namen der beiden Gutachter:innen
  • Datum

Achtung: Mindestens Ober- oder Untertitel muss mit dem Titel übereinstimmen, den Sie bei der Anmeldung angegeben haben.

Formales: Wählen Sie eine gut lesbare (Bildschirm und ausgedruckt) Schriftart, lassen Sie ausreichend Rand zur Korrektur (rechts mindestens 3.5 cm, links 2 cm). Wenn Sie Vor- und Rückseite bedrucken, müssen beide Ränder ausreichend groß (mind. 3,5 cm) sein. Bitte 1,5 Zeilenabstand.

Sprechen Sie mit dem:der Erstgutachter:in ab, ob es noch weitere Wünsche an die Gestaltung gibt.

Achten Sie unbedingt auf ein vollständiges, alphabetisches Literaturverzeichnis und nutzen Sie eine einheitliche Zitationsweise.  


Prüfungszeiträume

Bachelorarbeiten im Sommersemester 2023

Erster Prüfungszeitraum
Anmeldung am 26.04.2023
Bearbeitungszeitraum: 27.04.2023 – 20.07.2023

Zweiter Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 26.07.2023
Bearbeitungszeitraum: 27.07.2023 – 19.10.2023


Bachelorarbeiten im Wintersemester 2023/24

Erster Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 24.10.2023 (ACHTUNG geändertes Datum!)
Bearbeitungszeitraum: 26.10.2023 - 18.01.2024 

Zweiter Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 23.01.2024 (ACHTUNG geändertes Datum!)
Bearbeitungszeitraum: 25.01.2024 - 18.04.2024

Bachelorarbeiten im Sommersemester 2024

Erster Prüfungszeitraum
Anmeldung am 23.04.2024
Bearbeitungszeitraum: 24.04.2024 – 17.07.2024

Zweiter Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 23.07.2024
Bearbeitungszeitraum: 24.07.2024 – 16.10.2024

 

Die Informationen zum Ablauf der Anmeldung stehen auch auf der folgenden Webseite: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/philfak/lehre/studpruef

Bitte überprüfen Sie, ob die Abgabefristen in AGNES korrekt sind. Falls Sie Unstimmigkeiten wahrnehmen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.

 


 

Abschlussarbeiten Master

Alle Informationen

Voraussetzungen und Formalitäten

Die Voraussetzungen für die Anmeldung der Masterarbeit und die festgelegten Formalitäten finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare) sowie in der darüber hinaus geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).

 

Anmeldung und Abschlusskolloquium

Sie können die Masterarbeit anmelden, sobald Sie alle notwendigen Voraussetzungen (lt. Ihrer Prüfungsordnung) erbracht haben und diese beim Prüfungsamt eingetragen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie selbst überprüfen, indem sie bei AGNES nachschauen. Die Anmeldungen finden individuell im Prüfungsamt statt (siehe Kontakt und Beratung), dazu benötigen Sie das Formular Anmeldung Masterarbeit.

Bevor Sie sich im Prüfungsamt persönlich anmelden können, müssen Sie einige Vorbereitungen treffen. Dazu gehört neben der Themen- und Betreuer:innenwahl auch ein Abgleich der erbrachten Leistungen. Damit soll vermieden werden, dass Sie das Prüfungsamt aufsuchen, bevor alle notwendigen Leistungen erbracht sind. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gern an die studentische Studienberatung des Instituts.

Sie müssen ihre Arbeit im Masterkolloquium vorstellen (). Diese Vorstellung kann vor oder während des eigentlichen Bearbeitungszeitraumes erfolgen, der Termin muss jedoch vor der Anmeldung vereinbart werden. Zum Ablauf des Masterkolloquiums und aktuelle Termine siehe Abschnitt Masterkolloquium. Im Kolloquium stellen 2–3 Masterstudierende ihre Projekte den Lehrenden und anderen Studierenden vor und erhalten breite Rückmeldungen. Der Besuch des Kolloquiums steht allen Studierenden offen, wird aber insbesondere Masterstudierenden ab dem 3. Fachsemester dringend durchgehend empfohlen.

 

Anmeldung MA-Arbeit unter Bedingungen von Covid-19:

Bitte folgende Hinweise zur Anmeldung von MA-Arbeiten beachten:

https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/philfak/lehre/studpruef/anmeldung-abschlussarbeit-praesenzbetrieb.pdf


Liste der Prüfer:innen im aktuellen Semester

 

Verlängerung des Prüfungszeitraums und Nachteilsausgleich

Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums ist möglich:

  1. Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.
  2. Ein Nachteilsausgleich wird laut der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) nach §109 aus folgenden Gründen gewährt:

„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“

Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, verwenden Sie bitte ausschließlich das vorbereitete Formular (siehe Dokumente).

Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.

 

Formale Gestaltung der Masterarbeit 

Die Länge der Masterarbeit wird in der Studien- und Prüfungsordnung bestimmt. Schauen Sie bitte unter der für Sie gültigen Ordnung nach. Die Masterarbeit darf von der Vorgabe um höchstens +/- 10% abweichen. Zu den Zeichen zählen auch die Fußnoten, nicht aber die Literaturliste.

Für die formale Gestaltung gibt es keine festen Vorschriften. Aber es ist wichtig, dass aus dem Deckblatt hervorgeht, dass es sich um eine Masterarbeit am IfEE/HU handelt. Außerdem sollte das Deckblatt folgende Informationen enthalten:

  • Ihren Namen, Matrikelnummer, Email-Adresse,
  • Titel + Untertitel in deutsch und englisch
  • Namen der beiden Gutachter:innen
  • Datum

Achtung: Mindestens Ober- oder Untertitel muss mit dem Titel übereinstimmen, den Sie bei der Anmeldung angegeben haben.

Formales: Wählen Sie eine gut lesbare Schriftart (am Bildschirm und ausgedruckt), lassen Sie ausreichend Rand zur Korrektur (rechts mindestens 3.5 cm, links 2 cm). Wenn Sie Vor- und Rückseite bedrucken, müssen beide Ränder ausreichend groß (mind. 3,5 cm) sein. Bitte 1,5 Zeilenabstand.

Sprechen Sie mit dem:der Erstgutachter:in ab, ob es noch weitere Wünsche an die Gestaltung gibt.

Achten Sie unbedingt auf ein vollständiges, alphabetisches Literaturverzeichnis und nutzen Sie eine einheitliche Zitationsweise.

 

 


 

Benotungsmaßstäbe

Alle Informationen 🖉

 

Um eine angemessene Differenzierung zwischen den Leistungen der Studierenden zu ermöglichen, gelten ab dem Wintersemester 2015/16 folgende Benotungsmaßstäbe:

  1. Arbeiten, die dem von den Lehrenden zu erwartenden Leistungsniveau entsprechen, werden mit einer 2,0 bewertet. Abweichungen nach oben wie unten werden von dieser Grundposition aus gerechtfertigt.1
  2. Das Institut bemüht sich, die Benotungskriterien so transparent und vergleichbar zwischen Kursen und Lehrenden zu halten wie möglich. Wir stellen daher im nächsten Abschnitt die aufgeschlüsselten allgemeinen Bewertungskriterien für Modulabschlussprüfungen und Abschlussarbeiten als Orientierung für Studierende wie Lehrende zur Verfügung. Eine Begutachtung und Benotung der Arbeiten soll entlang dieser Kriterien erfolgen, muss diese aber weder strikt noch quantifiziert nutzen.
  3. Die Studierenden erhalten schriftliches Feedback von den Lehrenden.
  4. Wir setzen uns dafür ein, dass auf dem Abschlusszeugnis neben der eigenen Gesamtnote auch der derzeitige Notendurchschnitt des Studiengangs erscheint. Damit möchten wir Nachteile vermeiden, die Studierenden im Vergleich mit anderen Instituten in Bewerbungsverfahren möglicherweise entstehen könnten.

 

Allgemeine Bewertungskriterien für Modulabschlussprüfungen und Abschlussarbeiten

I. Formale Kriterien:

  1. Wissenschaftliche Form und wissenschaftlicher Aufbau (klare Fragestellung und Struktur, systematischer Aufbau der Arbeit, logische Abfolge der Argumentation, Überschriften/Gliederungspunkte)
  2. Wissenschaftlicher Apparat (Einheitlichkeit von Zitierweise und Fußnotenapparat, Literaturverzeichnis, Kenntlichmachung fremder Gedanken)
  3. Sprachliche und äußere Form (Sorgfalt in Bezug auf Orthografie, Grammatik, Zeichensetzung; Verständlichkeit; Layout, Formatierung, Wortzahl)

II. Inhaltliche Kriterien:

  1. Theorie/Einbettung in den Forschungsstand (Auswahl und Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur, kritische Diskussion)
  2. Empirie/Materialerfassung (Darstellung und Kontextualisierung des Materials)
  3. Analyse/Argumentation (Interpretation des empirischen Materials, Einbeziehung der Forschungsliteratur in die Analyse, eigenständige Gedankenführung, Weiterführung und/oder Differenzierung der Forschungsliteratur)
  4. Reflexion (Reflexive Diskussion der verwendeten Methode, des generierten Materials und der Repräsentation der Daten sowie der Auswertung und Analyse des Materials)

III. Gesamtwertung:

  1. Die Gewichtung der Bewertungskriterien für die Gesamtwertung wird je nach Studienstand (Einführungsmodul, MAP im BA/MA, Abschlussarbeit BA/MA) und Seminaranforderungen angepasst.

 

 

1 Die Beschreibung der allgemeinen Notenskala an der Humboldt-Universität zu Berlin von eins bis sechs entnehmen Sie bitte §102 (2) der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).

 


 

Für Lehrende

Alle Informationen

 

Detaillierte Auskunft zu mündlichen Prüfungen gibt der Leitfaden für mündliche Prüfungen (s. Dokumente und Formulare).

Detaillierte Auskunft zu MAPs, Lehrveranstaltungsnachweisen und Leistungen in Lehrveranstaltungen gibt ein Handout.

Alle weiteren Regelungen zu Prüfungen finden Sie in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare) sowie in der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).

 

Informationen zur Prüfungsanmeldung

Studierende müssen ihre Modulabschlussprüfungen individuell und zu den vom Prüfungsausschuss festgelegten Anmeldezeiten anmelden. Die Anmeldung einer Prüfung erfolgt auf der Online-Plattform AGNES.

Wenn Sie im aktuellen Semester eine Lehrveranstaltung anbieten, wird diese automatisch für die beiden Prüfungszeiträume des Semesters zur Prüfungsanmeldung bei AGNES freigeschaltet. Die jeweiligen Prüfungsformen sind in der Studien- und Prüfungsordnung für jedes Modul festgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmenden ihres Seminars nach unterschiedlichen Studien- und Prüfungsordnungen studieren können. Sie haben das Recht, im Rahmen der Vorgaben Prüfungsformen anzubieten. Bitte teilen Sie das unbedingt zu Beginn der Lehrveranstaltung eindeutig mit, welche MAPs Sie anbieten werden.

Wenn Sie im aktuellen Semester noch Prüfungen zu Seminaren aus vergangenen Semestern abnehmen, sollten Sie rechtzeitig das Sekretariat darüber informieren unter der Angabe, welche Prüfungsformen Sie akzeptieren. In solchen Fällen der Prüfungsabnahme stellt der Prüfungsausschuss es den Lehrenden frei zu entscheiden, welche Prüfungsformen (mündlich und/oder schriftlich) Sie für vergangene Seminare anbieten. Dies sollte jedoch unbedingt unter Berücksichtigung der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Optionen der Prüfungsformen geschehen. Studierende sollten sich im Laufe des Semesters (vor Beginn der Anmeldezeit) bei Ihnen melden.

 

Informationen zur Prüfungsabnahme

Nach Ende der Anmeldefrist erhalten Sie vom Prüfungsbüro eine Liste der angemeldeten Modulabschlussprüfungen. Die Listen sind nach Prüfungsform und Studien- und Prüfungsordnung der Studierenden sortiert.

Die MAP-Aufgabe laden Sie selbstständig am ersten Prüfungstag im jeweiligen Moodle-Kurs hoch oder lassen sie den Studierenden direkt zukommen. Bitte benutzen Sie hierfür das vorgesehene Formular für MAP-Aufgaben.

Nach Ende des Prüfungszeitraums tragen Sie zunächst die durchgefallenen Prüfungen (5,0) der Studierenden ein, die Ihre Prüfung nicht (fristgerecht) abgegeben haben. Kopieren Sie Ihre Prüfungsliste und schicken Sie sie (über das Sekretariat des Instituts oder selbsttätig) ans Prüfungsbüro zurück. Dies ist notwendig, damit die Studierenden die nicht bestandene Prüfung zur Wiederholung bereits zum zweiten Prüfungszeitraums des Semesters anmelden können.

Schriftliche Prüfungen erhalten Sie direkt von den Studierenden. Informieren Sie die Studierenden, ob Sie Ausdrucke oder elektronische Abgaben wünschen. Ausgedruckte MAPs werden Ihnen über das Sekretariat des IfEE weitergeleitet. Achten Sie darauf, dass den MAPs eine Selbstständigkeitserklärung beigefügt ist.

Für die Bewertung haben Sie in der Regel sechs Wochen Zeit. Wenn Sie länger brauchen, informieren Sie die Studierenden bitte und fragen, wer Noten dringend braucht, z.B. für BAFöG oder Stipendien.

Mündliche Prüfungen müssen innerhalb des Prüfungszeitraums abgelegt werden und es muss zwingend ein Beisitz der Prüfung beiwohnen. Über den Ablauf und die Gestaltung von mündlichen Prüfungen informiert der Leitfaden zu mündlichen Prüfungen am IfEE (s. Dokumente). Mündliche Prüfungen müssen protokolliert werden – dieses Protokoll muss den Listen beigefügt und ins Prüfungsbüro gesendet werden.
Mündliche Prüfungen finden in der Regel in Präsenz statt, können aber – auf Ihren Antrag hin – auch als Videoprüfung ausgerichtet werden. Der Antrag geht formlos als Email an den Prüfungsausschuss (ifeeauss@hu-berlin.de).

Nach Bewertung der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungsleistungen tragen Sie die jeweiligen Noten auf den entsprechenden Listen ein, unterzeichnen Sie die Liste und senden Sie sie ans Prüfungsbüro Europäisch Ethnologie (Friedrichstraße 191-193, 10117 Berlin).

Dort werden die Noten in AGNES eingetragen und sind für die Studierenden sichtbar, sobald diese die zu dem Modul gehörenden Leistungsnachweise dort eingereicht haben. Schriftliche Prüfungen müssen Sie mindestens 18 Monate lang (3 Semester) aufbewahren. Studierende können die MAPs bei Ihnen einsehen und wenn gefordert, händigen Sie das schriftliche Exemplar mit Ihren Kommentaren an die Studierenden aus. Zudem teilen Sie den Studierenden per E-Mail Ihre Notenvergabe und geben Sie eine möglichst aussagekräftige inhaltliche Rückmeldung.

 



 


 

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bei wem kann ich eine Prüfung abglegen?

Siehe "Liste der Prüfer:innen" weiter oben auf der Seite

 

Kann ich eine MAP schreiben, obwohl ich noch nicht alle Lehrveranstaltungen des Moduls abgeschlossen habe?

 

Ja. Allerdings wird die Note erst im Leistungsspiegel verbucht, wenn die Nachweise für die zu dem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen im Prüfungsbüro vorgelegt wurden. Die Nachweise müssen in Papierform und gebündelt ans Prüfungsbüro geschickt werden oder ins den Briefkasten im 3. Stock der Friedrichstraße 191-193 eingeworfen werden.

 

Wie lange habe ich Zeit nach Ende der Vorlesungszeit meine Lehrveranstaltungsnachweise im Prüfungsbüro abzugeben?

 

Es besteht keine Abgabefrist. Beachten Sie jedoch, dass die Note einer MAP erst dann bei AGNES eingetragen werden kann, wenn die Nachweise für alle für das Modul notwendige Lehrveranstaltungen im Prüfungsbüro eingereicht wurden.

Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie auch endgültig entscheiden, für welches Modul Sie eine Lehrveranstaltung anrechnen lassen wollen, wenn diese für mehrere Module offen war.

 

Ich habe keine TAN-Liste/habe meine TAN-Liste verloren. Wie kann ich sie ersetzen?
Wenden Sie sich umgehend an das Prüfungsbüro, wo Ihnen eine neue TAN-Liste ausgedruckt werden kann.

 

Ich möchte eine MAP anmelden, bin in dem Zeitraum jedoch nicht in Berlin. Wie kann ich meine MAP trotzdem anmelden?

Wenn Sie Ihre MAP bei AGNES anmelden, ist das ohne Probleme mit Ihrer TAN-Liste und einer stabilen Internetverbindung ortsunabhängig möglich.

 

Ich habe bereits zwei Prüfungsversuche nicht bestanden und kann mich bei AGNES nicht für meinen dritten und letzten Prüfungsversuch (zweite Wiederholungsprüfung) anmelden. Was muss ich tun damit ich mich anmelden kann?

Nach zweimaligem Nichtbestehen einer MAP schickt Ihnen das Prüfungsbüro eine schriftliche Belehrung über die Konsequenzen eines Nichtbestehens beim dritten Prüfungsversuch (also bei der zweiten Wiederholungsprüfung). Sie werden außerdem aufgefordert, sich vor Ihrer MAP-Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch beraten zu lassen. Sie können wählen, ob diese Beratung durch den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses oder den*die Prüfer*in stattfinden soll oder ob Sie eine Beratung ablehnen. Sie müssen Ihre Entscheidung dem Prüfungsbüro schriftlich mitteilen. Nach der Beratung bzw. der schriftlichen Absage müssen Sie zu den Öffnungszeiten des Prüfungsbüros dort persönlich Ihre MAP anmelden. In jedem Fall können Sie sich selbstverständlich zusätzlich an die studentische Studienberatung des Instituts wenden.

 

Ich bin erkrankt und konnte Leistungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung nicht erbringen. Was kann ich tun?

Wenn es um Studienleistungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung geht, entscheiden die Lehrenden über Möglichkeiten der Nachreichung oder Ausgleich der Studienleistungen (ZSP §109). Sprechen Sie also mit der Lehrperson einen Lösungsweg ab.

 

Ich bin erkrankt und möchte, dass die Bearbeitungszeit für eine Prüfung um die Zeit der Krankheit verlängert wird. Was muss ich tun?

Reichen Sie einen „Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit“ zusammen mit der Krankschreibung im Prüfungsbüro ein. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Immatrikulationsnummer, das Modul und die Lehrperson bei der Sie Ihre Prüfung ablegen. Wichtig: dem Antrag muss das Attest im Original beiliegen.

 

Können Bearbeitungszeiten für Studienleistungen oder Prüfungen auch in anderen Fällen als Krankheit verlängert werden?

 

Ja. Die Gründe entnehmen sie dem Abschnitt Verlängerung des Bearbeitungszeitraums/Nachteilsausgleich oder Artikel 109 der ZSP. Im Falle von Studienleistungen entscheiden die Lehrenden über einen Lösungsweg, im Falle von Prüfungsleistungen ist der Antrag auf Nachteilsausgleich an das Prüfungsbüro zu richten.