Modulabschlussprüfungen
Diese Seite wird z.Z. aktualisiert. Bei Nachfragen bitte an die Studienberatung wenden.
Wichtig: Ab dem Sommersemester 2017 muss die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung (MAP) individuell und elektronisch über AGNES erfolgen.
1. Anmeldezeitraum: 11.6. - 2.7.18 (Frist zum Rücktritt: 9.7.2018)
1. Prüfungszeitraum: 16.7. - 28.8.2018
Stand: 22.05.2017
Im Bachelorstudiengang werden die meisten Module mit einer sogenannten Modulabschlussprüfung (MAP) abgeschlossen. Details entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare).
Weitergehende, allgemeine Regelungen zu Modulabschlussprüfungen finden Sie in der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).
Information zum MAP-Anmeldeverfahren im Wintersemester 2017/2018 PDF
MAP-Aufgaben im Wintersemester 2017/2018 LINK
Liste mit Modulbogen angemeldeter MAPs Wintersemester 2017/2018 (ohne AGNES)
Anmeldeverfahren und notwendige Unterlagen
Für alle Modulabschlussprüfungen in Kursen, die im Sommersemester 2017 oder danach belegt wurden, gilt:
Die Modulabschlussprüfungen müssen zu festgelegten Zeiten individuell und elektronisch bei AGNES angemeldet werden. Informationen zum Anmeldezeitraum werden jedes Semester erneut bekannt gegeben. Ein Rücktritt ist sanktionslos bis 1 Woche vor Prüfungsbeginn möglich.
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Die bisherige persönliche Anmeldung am Institut entfällt!
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Es gibt neue Modulbögen ohne die bisherige Zeile zur MAP-Anmeldung (siehe Dokumente und Formulare). Diese dienen weiterhin zur Anrechnung aller besuchten Kurse.
Um ein Modul erfolgreich abzuschließen, müssen die Studierenden:
- alle erforderlichen Kurse besuchen, auf dem Modulbogen eintragen und von der jeweiligen Lehrperson unterschreiben lassen
- sich in dem Semester, in dem sie die MAP schreiben wollen, im Anmeldezeitraum für die Prüfung anmelden. (ACHTUNG: Der Anmeldezeitraum liegt vor dem Ende der Vorlesungszeit, dementsprechend kommt es vor, dass die Prüfung bereits angemeldet wird, bevor das Seminar in den Modulbogen eingetragen und dieser beim Prüfungsbüro abgegeben wird.)
- den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Modulbogen selbstständig im Prüfungsamt einreichen. (Briefkasten des Prüfungsbüros der Philosophischen Fakultät in der Friedrichstr. 191–193 | 3. Etage)
Die Note der MAP wird in AGNES erst eingetragen, wenn das Modul abgeschlossen ist.
- Alte, bereits angefangene Modulbögen können weitergenutzt werden. Auch in diesen Fällen wird die MAP im Anmeldezeitraum über AGNES selbstständig angemeldet und der vollständige Modulbogen im Prüfungsbüro abgegeben.
Für Modulabschlussprüfungen in Kursen, die vor dem Sommersemester 2017 belegt wurden (dazu gehören auch Wiederholungsprüfungen) gilt das alte Anmeldeverfahren. MAPs werden mit den alten Modulbögen persönlich im Anmeldezeitraum bei der Verwaltungsstelle am Institut angemeldet. Dazu wird die Unterschrift der prüfenden Lehrkraft auf dem Modulbogen in der Zeile für die MAP benötigt. Falls die/der Prüfer*in nicht mehr verfügbar ist, wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss, um eine*n Prüfer*in für Ihre MAP zu finden und die Unterschrift einzuholen. Ein Rückzug der Anmeldung ist bis eine Woche vor Anfang des Prüfungszeitraums möglich.
Ablauf der Modulabschlussprüfung
Die möglichen Prüfungsformen variieren je nach Modul. Details finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare). Stehen darin mehrere Prüfungsformen zur Auswahl, entscheidet die Prüferin bzw. der Prüfer darüber.
In der Regel sind an unserem Institut Hausarbeiten die übliche Prüfungsform. Nach dem Anmeldezeitraum für Modulabschlussprüfungen werden alle Aufgaben für die jeweiligen Seminare zu einem vorher bekanntgegebenen Termin hier auf der Webseite veröffentlicht. Damit beginnt gleichzeitig der offizielle Bearbeitungszeitraum. Studierende müssen sich selbständig darum kümmern, dass sie die Aufgabenstellung für das richtige Seminar einsehen.
Die Bearbeitungszeit für Modulabschlussprüfungen wird vom Prüfungsausschuss festgelegt, sie beträgt in der Regel 6–7 Wochen. Die kommenden Prüfungszeiträume finden sie unten.
Diese Bearbeitungszeit kann nur durch einen vom Prüfungsausschuss genehmigten Antrag auf Nachteilsausgleich verlängert werden (siehe unten).
Sie müssen eine Hausarbeit innerhalb dieser Bearbeitungszeit (Prüfungszeitraum) abgeben. Dazu schicken Sie die Hausarbeit an das Institut/Sekretariat (nicht an die Prüfer_innen selbst!) oder geben Sie sie dort persönlich zu den Öffnungszeiten ab. Als Abgabedatum zählt das Eingangsdatum; bei Postversand also der Posteingangsstempel der HU bzw. des Instituts, nicht der Stempel des Postversandunternehmens!
Achten Sie darauf, der Hausarbeit (oder anderen schriftlichen, abzugebenden Prüfungsform) eine unbedingt notwendige, vollständig ausgefüllte Selbstständigkeitserklärung (siehe Dokumente und Formulare) sowie ein Deckblatt mit Angaben zu Seminar, Prüfer_in, Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Matrikelnummer zuzufügen. Die Angabe Ihrer Anschrift ist nicht notwendig.
Das Ergebnis Ihrer MAP wird von den Prüfenden an das Prüfungsbüro übermittelt und dort in AGNES eingetragen. Weiterhin informieren die Prüfenden Sie über Ihre Note. Sie können Ihre kommentierte Arbeit innerhalb von 18 Monaten abholen sowie um ausführliches Feedback, z.B. in der Sprechstunde, bitten.
Bei Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung wird bei AGNES „nicht bestanden (5,0)“ eingetragen. Das Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung schließt sowohl die nicht fristgerechte Abgabe der Modulabschlussprüfung sowie das inhaltliche Nichtbestehen ein. Über das Nichtbestehen werden Sie informiert.
Falls Sie eine Modulabschlussprüfung nicht bestanden haben, können Sie sich für eine Wiederholungsprüfung anmelden. Für Wiederholungsprüfungen steht Ihnen neben den normalen Prüfungsfristen der darauffolgenden Semester der zweite Prüfungszeitraum des Semesters zur Verfügung. Bitte melden Sie sich schon im Voraus bei Ihrer_m Prüfer_in, um eine neue Aufgabenstellung festzulegen.
Nachteilsausgleich
Laut der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) gilt nach §109:
„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“
Der Prüfungsausschuss erkennt außerdem auch folgende Gründe an: längere eigene Krankheit oder die eines Kindes im eigenen Haushalt, Todesfall in der Verwandtschaft ersten Grades oder im Haushalt, Pflege eines Kindes, Pflege einer schwerbehinderten Person, oder mit Begründung andere triftige Gründe.
Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, verwenden Sie bitte ausschließlich das vorbereitete Formular (siehe Dokumente und Formulare ). Reichen Sie den Antrag im Prüfungsbüro ein. Sie werden zeitnah über die Bewilligung und Ihre neue Abgabefrist informiert.
Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.
Prüfungszeiträume
Die zukünftigen Prüfungszeiträume wurden vom Prüfungsausschuss wie folgt festgesetzt:
Sommersemester 2018
1. Anmeldezeitraum: 11.6. - 2.7.18 (Frist zum Rücktritt: 9.7.2018)
1. Prüfungszeitraum: 16.7. - 28.8.2018
2. Anmeldezeitraum: 10.9. - 23.9.18 (Frist zum Rücktritt: 30.09.18)
2. Prüfungszeitraum: 8.10. - 20.11.18
* Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Anmeldung nur zu festgelegten Zeiten innerhalb des Anmeldezeitraums möglich ist.