Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Europäische Ethnologie

Überfachliche Kompetenzen

Bitte beachten Sie, dass sich die Regelungen je nach Studien- und Prüfungsordnung, nach der Sie studieren, unterscheiden.

 

Umfang und Hinweise

Studien- und Prüfungsordnung von 2017

Der überfachliche Wahlpflichtbereich im Bacherlorstudiengang hat einen Umfang von 30 Leistungspunkten. In der Studien- und Prüfungsordnung von 2017 heißt es dazu:

„Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 30 LP nach freier Wahl zu absolvieren. Die Module werden nach den Bestimmungen der anderen Fächer bzw. zentralen Einrichtungen abgeschlossen. Über die Berücksichtigung der Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss der Europäischen Ethnologie. Die Module werden ohne Note berücksichtigt."

In der Studien- und Prüfungsordnung von 2017 ist ein Praktikum nicht verpflichtend vorgesehen. Wir raten jedoch, nach Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren! Informieren Sie sich dazu bitte mit den bereitgestellten Informationen und Hinweisen zum Praktikum. Falls Sie ein Schreiben für die Praktikumsstelle benötigen, wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss.

Studien- und Prüfungsordnung von 2014

Der überfachliche Wahlpflichtbereich im Bachelorstudiengang hat einem Umfang von 30 Leistungspunkten. In der Studien- und Prüfungsordnung (2014) heißt es:

„Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 30 LP nach freier Wahl zu absolvieren. In den überfachlichen Wahlpflichtbereich können wahlweise auch Praktika, Fachschafts- und Gremienarbeit sowie genehmigte Exkursionen im Rahmen des Studiums eingebracht werden. Das Einbringen von Lehrveranstaltungen anderer Hochschulen ist ebenso möglich, sollte aber vor Teilnahme aus formalen Gründen mit dem Prüfungsausschuss abgeklärt werden.“

In der Studien- und Prüfungsordnung von 2014 ist ein Praktikum nicht verpflichtend vorgesehen. Es wird Ihnen jedoch dazu geraten, unbedingt und nach Möglichkeit ein Praktikum zu absolvieren! Informieren Sie sich dazu bitte mit den bereitgestellten Informationen und Hinweisen zum Praktikum.

 

Anrechenbare Leistungen

Andere Fächer der Humboldt-Universität bieten in ihren Bachelorstudiengängen komplette Module für den überfachlichen Wahlpflichtbereich an, die Sie belegen können. Informieren Sie sich dazu bitte in den Studien- und Prüfungsordnungen der Bachelorstudiengänge anderer Fächer bzw. kontaktieren Sie die Studienberatungen der entsprechenden Institute bzw. Fakultäten.

Am IfEE können Sie statt kompletter Module auch einzelne Lehrveranstaltungen einbringen. Hierbei können Sie aus dem gesamten Lehrveranstaltungsangebot der Universität wählen. Auch das Einbringen von Lehrveranstaltungen anderer Hochschulen ist möglich, sollte aber vor Teilnahme aus formalen Gründen mit dem Prüfungsausschuss abgeklärt werden, um beispielsweise Anrechnungsformalien zu klären.

Anrechenbar sind auch Sprachkurse des Sprachenzentrums sowie Weiterbildungs- und Praxiskurse des Career Centers. Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen der Universitätsbibliothek und des Computer- und Medienservice sind ebenfalls anrechenbar, bitte informieren Sie sich in diesen Fällen vorher.

Möchten Sie ein Praktikum absolvieren, informieren Sie sich dazu bitte mit den bereitgestellten Informationen und Hinweisen zum Praktikum. Wie dort beschrieben, sollten Sie sich vorher an die Praktikumsberatung des Instituts wenden. Neben Praktika ist es auch möglich, fachnahe Berufstätigkeit, die Sie parallel zum Studium leisten, einzubringen, wenn in einem Schreiben die Tätigkeiten erläutert und die Nähe zu Berufsfeldern der Europäischen Ethnologie ersichtlich wird. In beiden Fällen werden jeweils max. 10 LP angerechnet.

Fachschaftsarbeit kann eingebracht werden, insofern Sie in der Fachschaftsinitiative, der Fachschaftsvertretung am IfEE, aktiv mitgearbeitet haben. Die Fachschaftsinitiative vertritt die Interessen der Studierenden des Faches. Zu den Details und bei Interesse zur Mitarbeit sowie für Nachweise der Mitarbeit kontaktieren Sie bitte die Fachschaftsinitiative.

Weiterhin können Exkursionen im Rahmen des Studiums und die Teilnahme an fachlichen oder fachnahen Tagungen und Konferenzen angerechnet werden.

 

Anrechnung der Leistungen

Grundsätzlich benötigen Sie für alle anzurechnenden Leistungen einen offiziellen Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren der Leistung.

Sind Leistungen nicht bereits mit einer festgelegten Anzahl von Leistungspunkten versehen, wie es bei Lehrveranstaltungen und anderen Kursen der Universität in der Regel der Fall ist, entscheidet der Prüfungsausschuss oder eine Person, auf die der Prüfungsausschuss diese Kompetenz übertragen hat, über die Höhe der anzurechnenden Leistungspunkte. In der Regel gilt, dass 25 Zeitstunden ein LP entspricht.

Am Institut ist die:der Prüfungsausschussvorsitzende (gegenwärtig: Beate Binder) für die Anrechnung der Leistungen des überfachlichen Wahlpflichtbereichs zuständig. Sie können sich frühzeitig (im 1. oder 2. Semester) mit der:dem Prüfungsausschussvorsitzenden in Verbindung zu setzen, um sich beraten zu lassen, Möglichkeiten zu besprechen und ggf. Fragen zu stellen. Sobald Sie Leistungen im erforderlichen Umfang  erbracht und die notwendigen Nachweise haben und die Leistungen alle auf dem Modulbogen für ÜWP eingetragen sind, müssen diese von der:dem Prüfungsausschussvorsitzenden anerkannt werden, sprich abgezeichnet werden, bevor der Modulbogen ins Prüfungsbüro abgegeben wird.