Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die meisten Fragen zu Studien- und Prüfungsangelegenheitenn lassen sich mit einem Blick in die für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare) beantworten.
Nahezu alle weiteren, darin nicht zu findenden Regelungen zu Studien- und Prüfungsangelegenheiten sind in der übergreifend geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) zu finden.
Wo und wie kann ich mich über aktuelle Informationen zum Studium informieren?
Muss ich mich für eine Lehrveranstaltung anmelden?
Wie und wo erhalte ich einen Leistungsnachweis für eine Lehrveranstaltung?
Wie laufen Modulabschlussprüfungen ab und wie/wann melde ich mich an?
Wann und wie kann ich meine Abschlussarbeit schreiben?
Werden Projekttutorien und Q-Tutorien als Studienleistung anerkannt?
Ich möchte den Studiengang, das Kern- oder Zweit- oder Beifach wechseln. Was ist zu beachten?
Schreiben Professor_innen Gutachten und/oder Referenzschreiben? Was muss ich beachten?
Wo und wie kann ich mich über aktuelle Informationen zum Studium informieren?
Zuallererst ist wichtig, dass Sie sich darüber im Klaren sind, dass Sie als Student*in selbst dafür verantwortlich sind, sich über aktuelle Informationen und Neuigkeiten zu informieren. Daher ist es wichtig, dass Sie die für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare) kennen und auch von der darüber hinaus geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) wissen, wo im Zweifel auch viele Regelungen zu finden sind.
Informieren können Sie sich grundsätzlich über Aushänge im Institut und/oder auf der Webseite. Nicht immer sind aber alle Informationen ausgehängt und zugleich auf der Webseite zu finden.
Sie sollten als Student*in des Instituts auf jeden Fall in dem Moodle-Kurs „Ankündigungen und Mitteilungen (IfEE)“ (PW wichtig) einschreiben und die Mailingliste der Fachschaftsinitiative abonnieren. Darüber werden wichtige Informationen und Neuigkeiten per E-Mail verteilt. Auch Informationen, die das Studium, Termine und Fristen zur Prüfungsanmeldung, allgemeine Informationen zu Prüfungen oder den Ausfall von Lehrveranstaltungen betreffen, werden in der Regel hierüber verteilt.
Muss ich mich für eine Lehrveranstaltung anmelden?
Ja, Sie müssen sich unbedingt über das Online-Portal AGNES für Lehrveranstaltungen anmelden, da Sie über diese Anmeldung häufig Informationen zum Start des Seminars und vor allen Dingen, weil Ihnen über AGNES die erfolgreiche Beteiligung an Lehrveranstaltungen bestätigt wird.
Wichtig ist außerdem zur ersten Sitzung der LV zu erscheinen. Können Sie zum ersten Termin nicht anwesend sein, sollten Sie die Lehrperson vorher kontaktieren. In einigen Lehrveranstaltungen bitten Lehrpersonen auch grundsätzlich darum, vorher per E-Mail Kontakt aufzunehmen (Solche Angaben finden Sie in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen auf Agnes).
Kontaktdaten der Lehrpersonen finden Sie in der Übersicht Personen (= Mitarbeiter*innen des Instituts) oder im Falle einer externen Lehrperson in der Liste der jeweils aktuellen Lehrbeauftragten.
Wie und wo erhalte ich einen Leistungsnachweis für eine Lehrveranstaltung?
Die Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch von Lehrveranstaltungen können Sie (seit SoSe 2021) über Agnes abrufen: Wenn Sie alle Leistungen für die Lehrveranstaltung erbracht haben, schalten Lehrende die Bescheinigung frei. Erst danach sind dort alle Informationen eingetragen – das ist Voraussetzung dafür, dass die Bescheinigung gültig ist.
Alle weiteren Informationen zu diesen Leistungsnachweisen finden Sie unter https://www.euroethno.hu-berlin.de/de/studium/pruefungen/studierende
Wie laufen Modulabschlussprüfungen ab und wie/wann melde ich mich an?
Über den Ablauf von Modulabschlussprüfungen (MAP) sowie das Anmeldeverfahren und dafür notwendige Unterlagen informieren Sie sich bitte im Bereich Studium Prüfungen.
Wann und wie kann ich meine Abschlussarbeit schreiben?
Über den Ablauf einer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) sowie das Anmeldeverfahren und die notwendigen Voraussetzungen informieren Sie sich bitte im Bereich „Abschlussarbeit“ des Bachelorstudiengangs bzw. Masterstudiengangs.
Können Bearbeitungszeiten für Studienleistungen oder Prüfungen in besonderen Fällen verlängert werden?
Prüfungszeiträume können wegen Krankheit oder durch Nachteilsausgleich verlängert werden.
Bei Krankschreibung wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung verlängert. Bitte Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums (siehe Dokumente und Formulare) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist geschehen.
Ein Nachteilsausgleich wird laut §109 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) unter folgenden Bedingungen bewilligt:
„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“
Der Prüfungsausschuss erkennt außerdem auch folgende Gründe an: längere eigene Krankheit oder die eines Kindes im eigenen Haushalt, Todesfall in der Verwandtschaft ersten Grades oder im Haushalt, Pflege eines Kindes, Pflege einer schwerbehinderten Person, oder mit Begründung andere triftige Gründe.
Auch für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs muss der Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums benutzt werden (siehe Dokumente und Formulare). Der Antrag wird zusammen mit allen notwendigen Nachweisen ans Prüfungsbüro geschickt, gerne per Email.
Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.
Wie werden Projekttutorien und Q-Tutorien als Studienleistung anerkannt und angerechnet?
Diese Information finden Sie auf der Informationsseite zu Projekttutorien/Q-Tutorien.
Ich möchte den Studiengang, das Kern- oder Zweit- oder Beifach wechseln. Was ist zu beachten?
Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum Fachwechsel bei der Allgemeinen Studienberatung und -information.
Nachdem Sie sich dort informiert haben, können Sie sich bei weiteren diesbezüglichen Anliegen persönlich an die Allgemeine Studienberatung und -information wenden.
Fragen der An- und Umrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen klären Sie mit dem Prüfungsausschuss.
Ich bin nicht mehr Student_in am Institut und erhalte noch E-Mails über die Mailingliste der Fachschaftsinitiative. Wie kann ich das abstellen?
Möchten Sie sich von der Mailingliste (E-Mail-Verteiler) der Studierenden des Instituts austragen, benutzen Sie bitte das Abmeldeformular und tragen Ihre entsprechende E-Mail-Adresse dort selbstständig aus.
Schreiben Professor_innen Gutachten und/oder Referenzschreiben? Was muss ich beachten?
Das Verfassen von Gutachten und Referenzschreiben ist eine wichtige – wenn auch nicht immer geliebte, vor allem aber freiwillige – Tätigkeit von Professor*innen, die sie meist mit großer Freude an Wochenenden oder Feiertagen verrichten. Mit ihren Gutachten werfen sie ihr professionelles Ansehen in die Waagschale (vgl. Pierre Bourdieu: Homo Academicus), um Studierende und Doktorand*innen – die in der Regel noch über weniger symbolisches und soziales Kapital im akademischen Feld verfügen – bei ihrer Zukunftsplanung zu unterstützen. Gutachten sind daher immer ein wenig riskant: Für die Begutachteten, weil sie in der Regel nicht wissen, was im Gutachten steht; für die Gutachtenden, weil sie darauf vertrauen, dass der Lorbeer, den sie im Gutachten flechten, seine Rechtfertigung in der Zukunft finden wird; für die, die das Gutachten zur Entscheidungsgrundlage machen, weil sie dem Gutachtenden vertrauen und dem Begutachteten trauen müssen.
Hieraus folgt vor allem: Gutachten sind KEINE Gefälligkeiten, sie sind hoffentlich gedeckte Wechsel auf die Zukunft; in ihnen steht Wichtiges auf dem Spiel – Ansehen, Vertrauen und damit die grundlegendsten Kapitalsorten, über die im akademischen Betrieb verfügt werden kann.
Daraus folgen weiter einige praktische Erfordernisse, die im Folgenden (in einem groben Überblick) dargelegt werden:
Bitte nehmen Sie vier bis sechs Wochen vor Bewerbungsschluss Kontakt mit den möglichen Gutachter*innen auf und holen Sie die Zusage ein, dass er oder sie das Gutachten schreiben kann. Als wichtigste Regel gilt, dass die Gutachter*in Sie persönlich aus einem, besser aber aus mehreren Seminaren gut kennen muss und Ihre Studienleistungen sowie Ihre Persönlichkeit – möglichst durch den Betreuungsprozess einer umfangreicheren schriftlichen Arbeit oder aus einem Forschungsseminar – gut einschätzen kann.
Stellen Sie den Gutachter*innen bitte umgehend, aber spätestens drei Wochen vor Bewerbungsschluss, folgende Unterlagen zur Verfügung. Sprechen Sie mit der*m Gutachter*in ab, ob diese die Unterlagen elektronisch oder als Ausdruck möchten:
- Informationen zum Stipendium oder Praktikum (z.B. Ausschreibungstext, Selbstdarstellung der stipendiengebenden Stiftung, Beschreibung der praktikumsgebenden Stelle oder der Gasthochschule, des Studiengangs etc.)
- einen Lebenslauf (tabellarisch, mit allen relevanten Daten) inklusive Angaben zu Berufserfahrung und Praktika, Auslandsaufenthalten, Sprachkenntnissen, politischem/sozialem Engagement (das ist bei den meisten Stiftungen wichtig), Ehrenamt, künstlerischen Aktivitäten etc.
- Übersicht über Studienleistungen und -verlauf im Studiengang Europäische Ethnologie (tabellarische Übersicht – Leisstungsspiegel aus Agnes, ggf. ergänzt um weitere Angaben)
- Kopie des Antragsformulars oder des eigenen Bewerbungsschreibens für die Stiftung bzw. die praktikumsgebende Stelle. Wichtig ist die Beschreibung der eigenen Motivation für die Bewerbung (z.B. Qualifikationserwerb für das Berufsfeld oder das weitere Studium und die geplanten Studienschwerpunkte). Dabei sollte an bisherige Studienschwerpunkte angeknüpft werden können.
- Formular für Gutachter*innen (falls erforderlich)
- Bei Bewerbungen auf Auslandsstipendien für eine Forschung im Rahmen einer Magisterarbeit: Exposé des Forschungsvorhabens, Informationen zur Gasthochschule und zum Studiengang, Betreuer vor Ort, Zeitplan; Beschreibung der erforderlichen Kompetenzen (etwa Sprachen, Vorkenntnisse, die den Feldzugang erleichtern etc.)
- Hinweise, wie das Gutachten an die „richtige“ Stelle kommt (direkt an Stelle, zurück zu Ihnen, verschlossener Umschlag oder nicht etc.)
- Und natürlich nicht vergessen: Die vollständige Adresse der Stiftung, der Einrichtung etc. an die das Gutachten gerichtet ist.
Sollten die Angaben oder eingereichten Unterlagen unvollständig sein, dann kann ggf. eine Frist oder ein Bewerbungsschluss nicht eingehalten werden.