Bewerbung und Zulassung
Die folgenden Hinweise gelten für den Masterstudiengang „Ethnographie: Theorie – Praxis – Kritik“ – der Studiengang ist gegenwärtig ohne NC, aber Sie müssen spezielle Kenntnisse nachweisen, die über den Zugang entscheiden (siehe unten).
Allgemeine Informationen und Hinweise zu Studienangebot, Bewerbung, Studiumsablauf etc. finden Sie im zentralen Portal für Studieninteressierte und bei der Allgemeinen Studienberatung und -information.
Detaillierte Regelungen und Informationen zur Bewerbung und Zulassung finden Sie in der Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).
Beachten Sie darin unbedingt die fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregeln für den Masterstudiengang „Ethnographie: Theorie – Praxis – Kritik“.
Admission for international students | Hinweise für internationale Studienbewerber_innen
Voraussetzungen für die Zulassung
Bewerben können sich Studierende aus dem In- und Ausland, die ihren Bachelor in einem „einschlägigen“ Fach abgeschlossen haben und die im Rahmen des Masterstudiengangs ihre Kompetenzen in Ethnographischer Forschung erweitern wollen.
Zu den „einschlägigen“ Fächern zählen neben Europäischer Ethnologie und Kultur-/Sozialanthropologie, Ethnologie, der Empirischen Kulturwissenschaft und Volkskunde auch verwandte sozial- oder geisteswissenschaftliche Fächer wie Geschichte, Sozialwissenschaften, Kulturwissenschaften und Geschlechterstudien (Gender Studies), Geographie, Pädagogik, Philosophie, Studiengänge der „Area Studies“ oder Sprachwissenschaften mit landeskundlichen Grundkenntnissen, sofern erste Erfahrungen in empirischer Sozialforschung gesammelt wurden.
Abschlüsse anderer Fächer können als Zugangsvoraussetzung anerkannt werden, wenn der Master in seinen Schwerpunkten darauf in geeigneter Weise aufbauen kann.
Nachweise spezieller Kenntnisse
Im Rahmen einer Selbstzuordnung innerhalb des Online-Bewerbungsverfahrens sind spezielle Kenntnisse nachzuweisen. Das gilt aus Gründen der Gleichbehandlung für Bewerber*innen aus unserem Hause genauso wie für Bewerber*innen anderer Studiengänge und Standorte. (Mit anderen Worten: Liebe BA-Studierende des IfEE, der Bogen kommt auch auf Sie bzw. Euch zu!) Bei Fragen und Unsicherheiten, wenden Sie sich gern an die studentische Studienberatung unseres Instituts.
Zugang- und Zulassung sind in der 7. Änderung der ZSP-HU geregelt und hier als Auszug zu finden. Insgesamt müssen mind. 60 LP nachgewiesen werden, die aus Kern- und Zweitfach des Bachelorstudiums stammen können, aber jeweils nur einmal geltend gemacht werden können. Im Einzelnen müssen folgende Nachweise erbracht werden:
- Spezielle Kenntnisse in Europäischer Ethnologie im Umfang von mindestens 25 ECTS-Credits:
(hier können alle Seminare oder Module eingebracht werden, die thematisch oder methodisch in den Bereich der Europäischen Ethnologie bzw. benachbarter Fächer fallen und die nicht für die „zusätzlichen Kenntnisse“ (Punkte 2-4) benötigt werden) - Zusätzliche Kenntnisse in Theorien der Europäischen Ethnologie/Sozial- und Kulturanthropologie im Sinne der ersten erweiterten Zugangsvoraussetzung im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits1.
(z.B. theoretische Einführungsmodule oder Seminare zu relevanten Theoretiker*innen bzw. Theorieströmungen) - Zusätzliche Kenntnisse in Methoden der Europäischen Ethnologie im Sinne der ersten erweiterten Zugangsvoraussetzung im Umfang von mindestens 10 ECTS-Credits.
(z.B. Einführungsmodule oder Seminare zu Methoden qualitativer Sozialforschung (Interviews, teilnehmende Beobachtung o.ä.); Seminare zu einzelnen solcher Methoden oder im Ausnahmefall auch Forschungsseminare/-arbeiten, in denen nachweislich mit diesen Methoden gearbeitet wurde)
- Zusätzliche Kenntnisse in thematischen Feldern der Europäischen Ethnologie im Sinne der ersten erweiterten Zugangsvoraussetzung im Umfang von mindestens 15 ECTS-Credits.
(Einige Eindrücke von Forschungsfeldern der Europäischen Ethnologie erhalten Sie im kommentierten Vorlesungsverzeichnis unseres Instituts – zu finden in der philosophischen Fakultät – sowie durch die am Institut vertretenen Forschungsbereiche.)
Im Verlauf des Online-Bewerbungsverfahrens erhalten Sie einen Selbstzuordnungsbogen: Bitte tragen Sie ihre Nachweise im Vorfeld zusammen und füllen Sie anschließend den Bogen sorgfältig aus, weil auf dieser Grundlage Ihre Zugangsberechtigung überprüft wird. Wenn Sie unsicher sind, inwieweit die Modul- oder Veranstaltungstitel eindeutig die geforderten Kenntnisse benennen, können Sie auch Veranstaltungs- bzw. Modulbeschreibungen als Nachweis und Erläuterung beifügen (fakultativ).
Bewerbungsfristen und -verfahren
Die Bewerbungsfristen und -verfahren werden zentral über die Studienabteilung der Humboldt-Universität geregelt. Nähere Informationen finden Sie im Portal für Studieninteressierte. Dort finden Sie auch die Bewerbungsfristen und die Online-Bewerbung.
Zu den Akademischen Fristen und Termine
Besonderheiten bei noch fehlendem Abschluss des Bachelorstudiums
Sie können sich auch auf den Masterstudiengang bewerben, wenn der notwendige Abschluss des Bachelorstudiums noch nicht erreicht ist. Zum Termin der Bewerbungsausschlussfrist müssen Sie jedoch nachweisen können, dass Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 150 Leistungspunkten absolviert wurden, ergo es dürfen nicht mehr als 30 Leistungspunkte bis zum Abschluss fehlen. Sie können dann für ein Semester befristet immatrikuliert werden und reichen das Bachelorzeugnis im Immatrikulationsbüro bis zum Ende des Rückmeldezeitraum des ersten Fachsemesters des Masterstudiums nach.
Die genauen Regelungen und ein entsprechendes Bescheinigungsformular entnehmen Sie bitte der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU).2
Besonderheiten bei Hochschulwechsel, Wiederaufnahme des Studiengangs, Fachwechsel, Teilzeitstudium
Allgemeine Informationen sowie Bewerbungsablauf und -bedingungen zum Hochschulwechsel und der Wiederaufnahme eines abgebrochenen Studiums, zum Fachwechsel sowie zum Teilzeitstudium und Zweitstudium finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten der Allgemeinen Studienberatung und -information:
Bei allen diesbezüglichen Ungewissheiten oder Anliegen können Sie die Allgemeine Studienberatung und/oder für eher fachspezifische Anliegen die Studienfachberatung unseres Instituts in Anspruch nehmen.
Falls Sie im Zuge einer dieser Bewerbungsprozesse einen Termin in den Sprechzeiten des Prüfungsausschusses unseres Instituts vereinbaren müssen, melden Sie sich bitte über das Sekretariat an.
1 Leistungspunkte (Credit Points) werden im Europäischen Hochschulraum als ECTS-Credits bzw. ECTS-Punkte vergeben. Das European Credit Transfer System (ECTS) soll die Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen erleichtern.
2 Für die mit den Bewerbungsunterlagen einzusendenden Nachweise (Anlagen) entnehmen Sie die notwendigen Formulare bitte nicht der Lesefassung der ZSP-HU, sondern der >, da dort kein Wasserzeichen im Hintergrund sichtbar ist.