Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Europäische Ethnologie

Überfachliche Kompetenzen

Umfang

Der überfachliche Wahlpflichtbereich im Masterstudiengang hat einem Umfang von 10 Leistungspunkten. In der Studien- und Prüfungsordnung (2019) heißt es:

„Im überfachlichen Wahlpflichtbereich sind Module aus den hierfür vorgesehenen Modulkatalogen anderer Fächer oder zentraler Einrichtungen im Umfang von insgesamt 10 LP nach freier Wahl zu absolvieren.“

 

Anrechenbare Leistungen

Andere Fächer der Humboldt-Universität bieten in ihren Masterstudiengängen komplette Module für den überfachlichen Wahlpflichtbereich an, die Sie belegen können. Informieren Sie sich dazu bitte in den Studien- und Prüfungsordnungen der Masterstudiengänge anderer Fächer bzw. kontaktieren Sie die Studienberatungen der entsprechenden Institute bzw. Fakultäten.

Sie können anstelle kompletter Module auch einzelne Lehrveranstaltungen einbringen. Hierbei können Sie aus dem gesamten Lehrveranstaltungsangebot der Universität wählen. Das Einbringen von Lehrveranstaltungen anderer Hochschulen ist möglich, sollte aber vor Teilnahme aus formalen Gründen mit dem Prüfungsausschuss abgeklärt werden, um beispielsweise Anrechnungsformalien zu klären.

Anrechenbar sind auch Sprachkurse des Sprachenzentrums sowie Weiterbildungs- und Praxiskurse des Career Centers. Lehr- und Weiterbildungsveranstaltungen der Universitätsbibliothek und des Computer- und Medienservice sind möglicherweise auch anrechenbar, bitte informieren Sie sich in diesen Fällen vorher.

Sie können auch ein Praktikum absolvieren und sich dieses anrechnen lassen. Insofern Sie dies möchten, beachten Sie bitte auf jeden Fall die für BA-Studierende bereitgestellten Informationen und Hinweise zum Praktikum, die für Masterstudierende größtenteils auch gelten. Wie dort beschrieben, sollten Sie sich vorher an die Praktikumsberatung des Instituts wenden. Neben Praktika ist es auch möglich, fachnahe Berufstätigkeit, die Sie parallel zum Studium leisten, einzubringen, wenn in einem Schreiben die Tätigkeiten erläutert und die Nähe zu Berufsfeldern der Europäischen Ethnologie ersichtlich wird. In beiden Fällen werden jeweils max. 10 LP angerechnet.

Fachschaftsarbeit kann eingebracht werden, insofern Sie in der Fachschaftsvertretung am Institut, der Fachschaftsinitiative, aktiv mitgearbeitet haben. Die Fachschaftsinitiative vertritt die Interessen der Studierenden der Europäischen Ethnologie. Zu den Details und bei Interesse zur Mitarbeit sowie für Nachweise der Mitarbeit kontaktieren Sie bitte die Fachschaftsinitiative.

Weiterhin können Exkursionen im Rahmen des Studiums und die Teilnahme an fachlichen oder fachnahen Tagungen und Konferenzen eingebracht werden.

 

Anrechnung der Leistungen

Grundsätzlich benötigen Sie für alle anzurechnenden Leistungen einen offiziellen Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren der Leistung.

Sind Leistungen nicht bereits mit einer festgelegten Anzahl von Leistungspunkten versehen, wie es bei Lehrveranstaltungen und anderen Kursen der Universität in der Regel der Fall ist, entscheidet der Prüfungsausschuss oder eine Person, auf die der Prüfungsausschuss diese Kompetenz übertragen hat, über die Höhe der anzurechnenden Leistungspunkte. In der Regel gilt, dass 25 Zeitstunden ein LP entspricht.

Am Institut ist die:der Prüfungsausschussvorsitzende (gegenwärtig: Beate Binder) für die Anrechnung der Leistungen des überfachlichen Wahlpflichtbereichs zuständig. Sie können sich frühzeitig (im 1. oder 2. Semester) mit der:dem Prüfungsausschussvorsitzenden in Verbindung zu setzen, um sich beraten zu lassen, Möglichkeiten zu besprechen und ggf. Fragen zu stellen. Sobald Sie Leistungen im erforderlichen Umfang  erbracht und die notwendigen Nachweise haben und die Leistungen alle auf dem Modulbogen für ÜWP eingetragen sind, müssen diese von der:dem Prüfungsausschussvorsitzenden anerkannt werden, sprich abgezeichnet werden, bevor der Modulbogen ins Prüfungsbüro abgegeben wird.