Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Europäische Ethnologie

Modulabschlussprüfungen BA / MA

Der Abschluss eines Moduls erfordert in der Regel eine Prüfungsleistung, in den meisten Fällen in Form einer schriftlichen Arbeit, einer Präsentation oder mündlichen Prüfung. Genaue Informationen über Form und Umfang zu den jeweiligen Modulen finden Sie in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (siehe rechte Spalte).

Alle Informationen

 

Allgemeine Informationen zu Modulabschlussprüfungen

 Im Bachelor- und Masterstudiengang werden Module in der Regel mit einer Modulabschlussprüfung (MAP) abgeschlossen. Details entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare).

Weitergehende, allgemeine Regelungen zu Modulabschlussprüfungen finden Sie in der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).

Abschluss von Lehrveranstaltungen und deren Eintrag in den Leistungsspiegel

Nach Abschluss eines Seminars können Studierende am IfEE die Bestätigung ihrer Leistungen im Seminar selbständig über Agnes abrufen.

Hierzu bitte in Agnes einloggen. Unter „Meine Veranstaltungen“ das aktuelle Semester auswählen und „teilgenommen für Studiengang XY“ auswählen. Wenn Sie alle spezifischen Arbeitsleistungen des Seminars erfüllt haben und die Dozent*in dies im System bestätigt hat, können Sie hier Ihre Leistungsbestätigung herunterladen. Es bedarf keiner zusätzlichen Unterschrift. Die Leistungsbestätigung bleibt hier bis zu Ihrer Exmatrikulation abrufbar.

 Bitte unbedingt beachten:

  1. Die Leistungsbestätigung ist keine Teilnahmebestätigung: Die bloße Teilnahme an einer Veranstaltung ohne Erfüllung der spezifischen Arbeitsleistungen wird an der HU Berlin nicht bestätigt.
  2. Wenn Sie sich auf Agnes in Kurse eingetragen haben, die Sie doch nicht besucht haben, werden Ihnen Bestätigungen zum download angeboten. Diese sind aber nicht ausgefüllt und damit ungültig. Bitte tragen Sie sich daher zu Semesterbeginn aus allen Veranstaltungen aus, die Sie nicht besuchen.
  3. In der Regel schalten Dozierende die Bestätigungen innerhalb einer Woche nach der letzten Sitzung frei. Bei größeren Kursen mit mehreren spezifischen Arbeitsleistungen kann dies länger dauern. Bitte melden Sie sich per Email bei den Dozierenden, falls es zu größeren Verzögerungen kommt.

Wenn Sie die Veranstaltungen für ein Modul abgeschlossen, reichen Sie die jeweiligen Leistungsbestätigungen gebündelt und in Papierform im Prüfungsbüro ein. Wenn Sie die MAP abgelegt haben, wird das Modul dann samt Note als abgeschlossen verbucht.

Bei Lehrveranstaltungen, die mehreren Modulen zugeordnet sind (in der Regel im Wahlpflichtbereich), können Sie entscheiden, für welches Modul die LV angerechnet werden soll.

Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen

Die Anmeldung zu MAPs erfolgt im jeweiligen Anmeldezeitraum über Agnes.

Sollte die Prüfung auf Agnes für Sie nicht angezeigt sein, kann dies folgende Ursachen haben:

  • Die Lehrperson nimmt keine MAP ab (das kann bei Lehrbeauftragten der Fall sein).
  • Die MAP bezieht sich auf ein Seminar aus einem früheren Semester, das erst noch zur Anmeldung freigeschaltet werden muss: Bitte setzen Sie sich mit der vorgesehenen Prüfer*in in Verbindung und informieren Sie gemeinsam das Prüfungsbüro, damit die Freischaltung veranlasst werden kann (s. genauere Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite).
  • Sie sind noch aus einem früheren Semester für die MAP angemeldet – und die Nichtabgabe wurde nicht verzeichnet: Bitte setzen Sie sich mit der damaligen Prüfer*in und/oder dem Prüfungsbüro in Verbindung.

 

Dies – wie auch alle anderen Informationen zu Prüfungsabläufen – gilt auch für Wiederholungsprüfungen.

Rücktrittfrist und Abmeldung von Modulabschlussprüfungen

Ein Rücktritt von einer Prüfung ist bis zum Beginn des Prüfungszeitraums via Agnes möglich.

Im Moment ist die Möglichkeit des Rücktritts auf Grund von Corona ausgeweitet worden, so dass Sie in begründeten Fällen bis zum Prüfungstag bzw. der Abgabefrist von der Prüfung zurücktreten können. Schicken Sie dafür eine Email an Ihre*n Prüfer*in und das Prüfungsbüro, in der Sie Ihr Anliegen darlegen.

 

Ablauf von Modulabschlussprüfungen

Welche Prüfungsformen in dem jeweiligen Modul möglich sind, finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (sieheDokumente und Formulare). Stehen mehrere Prüfungsformen zur Auswahl, entscheidet die*der Prüfer*in darüber. Am Anfang einer Lehrveranstaltung wird in der Regel darüber informiert, welche Prüfungsformen angeboten werden. Fragen Sie frühzeitig nach, denn in einigen Studien- und Prüfungsordnungen wird das Absolvieren unterschiedliche Prüfungsformen verlangt.

Zu Beginn des Prüfungszeitraums wird die Aufgabenstellung der MAP entweder im jeweiligen Moodlekurs veröffentlicht oder Ihnen direkt vom Prüfenden zugeschickt. Dies gilt auch im Fall von MAPs, die an Seminare aus vergangenen Semestern anschließen.

Die Bearbeitungszeit für Modulabschlussprüfungen wird vom Prüfungsausschuss festgelegt, sie beträgt in der Regel 6–7 Wochen. Ihr Abgabedatum ist in der Regel in Agnes verzeichnet. Die Bearbeitungszeit kann nur durch einen Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums (z.B. wegen Krankheit oder auf Grund eines Nachteilsausgleichs) beantragt werden (siehe unten).

 

Abgabefrist

MAPs, egal ob mündlich oder schriftlich, müssen im Rahmen des jeweiligen Prüfungszeitraums absolviert werden. Die Abgabefristen sind in Agnes bei Ihren aktuellen Prüfungen verzeichnet.

Eine Verlängerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich (s. Abschnitt Verlängerung)

 

Abgabe von schriftlichen MAPs (Hausarbeit, Forschungsbericht, Portfolio)

Sie müssen Ihre MAP innerhalb des Prüfungszeitraums abgeben.

Bitte reichen Sie die schriftlichen MAPs samt Selbstständigkeitserklärung als pdf (möglichst in einer Datei) direkt bei Ihren Prüfer*innen ein. Ein Papierausdruck ist nur dann notwendig, wenn das von Prüfer*innen ausdrücklich gewünscht wird. Bitte achten Sie auf die Angaben und Hinweise in der MAP-Aufgabe.  

Das Ergebnis Ihrer MA P wird von den Prüfenden an das Prüfungsbüro übermittelt und dort in AGNES eingetragen. In ihrem Leistungsspiegel wird die Note erst nach Abschluss des gesamten Moduls sichtbar, d.h. erst dann, wenn Sie die gebündelten Nachweise der Lehrveranstaltungen, die zu dem Modul gehören, dort eingereicht haben.

Die Prüfenden informieren Sie über Ihre Note und geben eine inhaltliche Rückmeldung zu Ihrer MAP. Sollte das nicht geschehen, können Sie das einfordern oder auch Ihre kommentierte Arbeit innerhalb von 18 Monaten bei der*m Prüfer*in abholen und um ausführliches Feedback bitten (z.B. in der Sprechstunde oder per E-Mail).

 

Mündliche Prüfungen

Den Ablauf von mündlichen Prüfungen erläutert der „Leitfaden für Mündliche Prüfungen“ (Abschnitt Dokumente)

Mündliche Prüfungen (MAPs und Abschlussgespräche) finden in der Regel in Präsenz statt, können aber in begründeten Fällen als Video-Prüfungen abgehalten werden. Für Video-Prüfungen muss Ihr*e Prüfer*in einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen (via Email). Beachten Sie die aktualisierten Hinweise zur Durchführung von Video-Prüfungen. Im Prüfungsprotokoll ist zu notieren, dass alle Beteiligten einverstanden waren und dass keine unlösbaren technischen Probleme auftraten.

 

 

Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung

Bei Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung wird bei AGNES „nicht bestanden (5,0)“ eingetragen. Nichtbestehen umfasst sowohl die nicht fristgerechte Abgabe der Modulabschlussprüfung oder das Nichterscheinen zu einer mündlichen Prüfung als auch die inhaltliche Bewertung der Modulabschlussprüfung als ungenügend („nicht bestanden“).

Über das Nichtbestehen werden Sie informiert. Falls Sie eine Modulabschlussprüfung nicht bestanden haben, haben Sie zwei weitere Versuche (Wiederholungsprüfungen), um das Modul abzuschließen. Es zählt ausschließlich die Note, die Sie bei dem bestandenen Versuch erhalten. Die 5,0 wird nicht gewertet.

Die erste Wiederholungsprüfung melden Sie üblicherweise zum nächst möglichen Prüfungszeitraum an*; Sie können aber auch einen späteren Prüfungszeitraum wählen. Das Anmeldeverfahren ist identisch mit der Anmeldung des ersten Prüfungsversuchs, allerdings ist eine gesonderte Absprache mit Ihrer*m Prüfer*in erforderlich, um die Aufgabenstellung zu besprechen. Bitte melden Sie sich dafür rechtzeitig und vor Beginn des Anmeldezeitraums bei Ihrer*m Prüfer*in, um eine neue Aufgabenstellung festzulegen. Wenn Sie einen späteren Prüfungszeitraum oder eine*n andere*n Prüfer*in wählen, muss die MAP freigeschaltet werden. Dies muss Ihr*e Prüfer*in bei Evelyn Riegel melden.

* Angenommen, Sie haben Ihre MAP im ersten Prüfungszeitraum angemeldet, aber nicht geschafft abzugeben und wollen Ihren Wiederholungsversuch nun direkt im Anschluss (d.h. im zweiten Prüfungszeitraum) anmelden: Erinnern Sie bitte umgehend Ihre*n Prüfer*n daran, das Prüfungsbüro über Ihr Nichtbestehen zu informieren. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Anmeldung für den zweiten Prüfungszeitraum kommen.

Für die zweite Wiederholungsprüfung werden Sie vom Prüfungsbüro aufgefordert, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten dazu ein Schreiben, in dem die weiteren Schritte erläutert sind.