Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Europäische Ethnologie

Abschlussarbeit Bachelor

Alle Informationen

Voraussetzungen und Anmeldeformalitäten

Die Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit und die festgelegten Formalitäten finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente) sowie in der darüber hinaus geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).

 

Anmeldung und Abschlusskolloquium

Pro Semester gibt es zwei festgelegte Anmeldetermine für die Bachelorarbeit. I.d.R. wird der erste Prüfungszeitraum gewählt, der immer kurze Zeit nach dem Semesterbeginn anfängt (April bzw. Oktober/November). Der Bearbeitungszeitraum beträgt 12 Wochen. Danach beginnt der zweite Prüfungszeitraum. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser zweite Anmeldetermin (gegen Ende der Vorlesungszeit, Juli bzw. Januar) nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Gutachter:innen in Anspruch genommen werden kann. Als Begründung gilt bspw. die Notwendigkeit während des Semesters relevantes Material für die Abschlussarbeit zu generieren (bspw. im Rahmen des Projektseminars).

Vor der eigentlichen Anmeldung absolvieren Sie ein verpflichtendes Abschlusskolloquium. Dieses wird von Tutor:innen organisiert und durchgeführt und dient der Themenfindung, der organisatorischen Vorbereitung und dem gegenseitigen Austausch. Das Kolloquium ersetzt nicht die inhaltliche Betreuung der Arbeiten durch Lehrende, es unterstützt jedoch bei der Suche nach Betreuenden.

Das Kolloquium beginnt jeweils einige Monate bevor die Abschlussarbeit angemeldet wird. D.h. wenn Sie Ihre BA-Arbeit im Wintersemester schreiben möchten (egal ob im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum), dann sollten Sie das Kolloquium belegen, das im Sommersemester (Mai) beginnt. Das Kolloquium beinhaltet sieben Einzeltermine: Es beginnt in der Mitte der Vorlesungszeit mit zwei informativen Treffen und einem „Markt der Betreuungsmöglichkeiten“ (hier können Sie mit den Lehrenden des IfEE ins Gespräch kommen). Bei einem weiteren Termin gegen Ende der Vorlesungszeit sollte Ihre Erstgutachter:in bestenfalls feststehen. Das Kolloquium beinhaltet weiterhin eine Rechercheschulung im Grimmzentrum und eine Sitzung in der Mitte der vorlesungsfreien Zeit, in der gemeinsam die Forschungsexposés der Teilnehmenden besprochen werden. Abschließend werden zu Beginn des neuen Semesters, also kurz vor dem ersten Anmeldezeitraum, die Forschungsvorhaben vor den Lehrenden präsentiert.

Studierende, die in dem Semester vor der Anmeldung verhindert sind z.B. durch ein Praktikum oder ein Auslandssemester, können trotzdem (online) am Kolloquium teilnehmen. Bitte wenden Sie sich dafür an die verantwortliche Tutor:in.

Die genauen Termine für das Kolloquium werden zu Beginn des Semesters bekanntgegeben; im Vorlesungsverzeichnis, über Aushänge und in der Regel über die Studierenden-Mailingliste. Informieren Sie sich daher bitte selbstständig, abonnieren sie idealerweise die Mailingliste und wenden Sie sich bei Unklarheiten an die studentische Studienberatung.

 

Liste der Prüfer:innen im aktuellen Semester

Betreuung bzw. Erst- und Zweitgutachten übernehmen nur Hochschullehrer:innen und promovierte Personen. Mindestens eine:r der Prüfer:innen muss ein:e Hochschullehrer:in sein.

Bei der Anmeldung der Bachelorarbeit müssen Erst- und Zweitgutachter:in feststehen und ihr Einverständnis erklärt haben (Unterschrift auf der Anmeldung oder Email ans Prüfungsbüro). In begründeten Ausnahmefällen kann der:die Zweitgutachter:in noch bis zu 3 Wochen später nachgemeldet werden.

 

Verlängerung des Prüfungszeitraums

Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums ist möglich:

  1. Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.
  2. Ein Nachteilsausgleich wird laut der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) nach §109 aus folgenden Gründen gewährt:

„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“

Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, verwenden Sie bitte ausschließlich das vorbereitete Formular (siehe Dokumente).

Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.

 

Formale Gestaltung der Bachelorarbeit 

Die Länge der Bachelorarbeit wird in der Studien- und Prüfungsordnung bestimmt. Schauen Sie bitte unter der für Sie gültigen Ordnung nach. Die Bachelorarbeit darf von der Vorgabe um höchstens +/- 10% abweichen. Zu den Zeichen zählen auch die Fußnoten, nicht aber die Literaturliste.

Für die formale Gestaltung gibt es keine festen Vorschriften. Aber es ist wichtig, dass aus dem Deckblatt hervorgeht, dass es sich um eine Bachelorarbeit am IfEE/HU handelt. Außerdem müssen folgende Informationen auf dem Deckblatt stehen:

  • Ihren Namen, Matrikelnummer, Email-Adresse,
  • Titel + Untertitel in deutsch und englisch
  • Namen der beiden Gutachter:innen
  • Datum

Achtung: Mindestens Ober- oder Untertitel muss mit dem Titel übereinstimmen, den Sie bei der Anmeldung angegeben haben.

Formales: Wählen Sie eine gut lesbare (Bildschirm und ausgedruckt) Schriftart, lassen Sie ausreichend Rand zur Korrektur (rechts mindestens 3.5 cm, links 2 cm). Wenn Sie Vor- und Rückseite bedrucken, müssen beide Ränder ausreichend groß (mind. 3,5 cm) sein. Bitte 1,5 Zeilenabstand.

Sprechen Sie mit dem:der Erstgutachter:in ab, ob es noch weitere Wünsche an die Gestaltung gibt.

Achten Sie unbedingt auf ein vollständiges, alphabetisches Literaturverzeichnis und nutzen Sie eine einheitliche Zitationsweise.  


Prüfungszeiträume

Bachelorarbeiten im Sommersemester 2023

Erster Prüfungszeitraum
Anmeldung am 26.04.2023
Bearbeitungszeitraum: 27.04.2023 – 20.07.2023

Zweiter Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 26.07.2023
Bearbeitungszeitraum: 27.07.2023 – 19.10.2023


Bachelorarbeiten im Wintersemester 2023/24

Erster Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 24.10.2023 (ACHTUNG geändertes Datum!)
Bearbeitungszeitraum: 26.10.2023 - 18.01.2024 

Zweiter Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 23.01.2024 (ACHTUNG geändertes Datum!)
Bearbeitungszeitraum: 25.01.2024 - 18.04.2024

Bachelorarbeiten im Sommersemester 2024

Erster Prüfungszeitraum
Anmeldung am 23.04.2024
Bearbeitungszeitraum: 24.04.2024 – 17.07.2024

Zweiter Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 23.07.2024
Bearbeitungszeitraum: 24.07.2024 – 16.10.2024

 

Die Informationen zum Ablauf der Anmeldung stehen auch auf der folgenden Webseite: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/philfak/lehre/studpruef

Bitte überprüfen Sie, ob die Abgabefristen in AGNES korrekt sind. Falls Sie Unstimmigkeiten wahrnehmen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.