Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Europäische Ethnologie

Prüfungs- und Anmeldezeiträume & Verlängerungen

Modulabschlussprüfungen müssen in bestimmten Zeiträumen angemeldet und abgegeben werden. Pro Semester gibt es zwei Prüfungszeiträume, die unter bestimmten Umständen verlängert werden können.

Alle Informationen
 
  • Sommersemester 2024

    Erster Prüfungszeitraum: 15.07. - 22.09.2024
    Erster Anmeldezeitraum: 17.06. - 1.07.2024

    Rücktrittsfrist: 15.09.2024

    Zweiter Prüfungszeitraum: 7.10. - 01.12.2024
    Zweiter Anmeldezeitraum: 16.09. - 30.09.2024

    Rücktrittsfrist: 24.11.2024

 

    • Wintersemester 2023/24
    • Erster Prüfungszeitraum: 12.02. – 24.03.2024
      Erster Anmeldezeitraum: 15.01. - 29.01.2024

      Rücktrittsfrist: 17.03.2024

      Zweiter Prüfungszeitraum: 08.04. - 21.05.2024
      Zweiter Anmeldezeitraum: 18.03. - 02.04.2024

      Rücktrittsfrist: 14.05.2024

 

Verlängerung des Bearbeitungszeitraums: Krankschreibung und Nachteilsausgleich

Die Bearbeitungszeit einer Modulabschlussprüfung kann unter folgenden Bedingungen verlängert werden.

 Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente und Formulare) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.

Ein Nachteilsausgleich wird laut §109 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) unter folgenden Bedingungen bewilligt:

„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“

Der Prüfungsausschuss erkennt außerdem auch folgende Gründe an: längere eigene Krankheit oder die eines Kindes im eigenen Haushalt, Todesfall in der Verwandtschaft ersten Grades oder im Haushalt, Pflege eines Kindes, Pflege einer schwerbehinderten Person, oder mit Begründung andere triftige Gründe.

Auch für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs muss der „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ benutzt werden (siehe Dokumente). Der Antrag wird zusammen mit allen notwendigen Nachweisen ans Prüfungsbüro geschickt, gerne per Email.

Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.