Prüfungen & MAPs
Modulabschlussprüfungen BA / MA
- Abschluss von Lehrveranstaltungen und deren Eintrag in den Leistungsspiegel
- Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen
- Rücktrittfrist und Abmeldung von Modulabschlussprüfungen
- Ablauf von Modulabschlussprüfungen
- Abgabefrist
- Abgabe von schriftlichen MAPs (Hausarbeit, Forschungsbericht, Portfolio)
- Mündliche Prüfungen
- Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung
Allgemeine Informationen zu Modulabschlussprüfungen
Im Bachelor- und Masterstudiengang werden Module in der Regel mit einer Modulabschlussprüfung (MAP) abgeschlossen. Details entnehmen Sie bitte der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare).
Weitergehende, allgemeine Regelungen zu Modulabschlussprüfungen finden Sie in der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).
Abschluss von Lehrveranstaltungen und deren Eintrag in den Leistungsspiegel
Nach Abschluss eines Seminars können Studierende am IfEE die Bestätigung ihrer Leistungen im Seminar selbständig über Agnes abrufen.
Hierzu bitte in Agnes einloggen. Unter „Meine Veranstaltungen“ das aktuelle Semester auswählen und „teilgenommen für Studiengang XY“ auswählen. Wenn Sie alle spezifischen Arbeitsleistungen des Seminars erfüllt haben und die Dozent*in dies im System bestätigt hat, können Sie hier Ihre Leistungsbestätigung herunterladen. Es bedarf keiner zusätzlichen Unterschrift. Die Leistungsbestätigung bleibt hier bis zu Ihrer Exmatrikulation abrufbar.
Bitte unbedingt beachten:
- Die Leistungsbestätigung ist keine Teilnahmebestätigung: Die bloße Teilnahme an einer Veranstaltung ohne Erfüllung der spezifischen Arbeitsleistungen wird an der HU Berlin nicht bestätigt.
- Wenn Sie sich auf Agnes in Kurse eingetragen haben, die Sie doch nicht besucht haben, werden Ihnen Bestätigungen zum download angeboten. Diese sind aber nicht ausgefüllt und damit ungültig. Bitte tragen Sie sich daher zu Semesterbeginn aus allen Veranstaltungen aus, die Sie nicht besuchen.
- In der Regel schalten Dozierende die Bestätigungen innerhalb einer Woche nach der letzten Sitzung frei. Bei größeren Kursen mit mehreren spezifischen Arbeitsleistungen kann dies länger dauern. Bitte melden Sie sich per Email bei den Dozierenden, falls es zu größeren Verzögerungen kommt.
Wenn Sie die Veranstaltungen für ein Modul abgeschlossen, reichen Sie die jeweiligen Leistungsbestätigungen gebündelt und in Papierform im Prüfungsbüro ein. Wenn Sie die MAP abgelegt haben, wird das Modul dann samt Note als abgeschlossen verbucht.
Bei Lehrveranstaltungen, die mehreren Modulen zugeordnet sind (in der Regel im Wahlpflichtbereich), können Sie entscheiden, für welches Modul die LV angerechnet werden soll.
Anmeldung zu Modulabschlussprüfungen
Die Anmeldung zu MAPs erfolgt im jeweiligen Anmeldezeitraum über Agnes.
Sollte die Prüfung auf Agnes für Sie nicht angezeigt sein, kann dies folgende Ursachen haben:
- Die Lehrperson nimmt keine MAP ab (das kann bei Lehrbeauftragten der Fall sein).
- Die MAP bezieht sich auf ein Seminar aus einem früheren Semester, das erst noch zur Anmeldung freigeschaltet werden muss: Bitte setzen Sie sich mit der vorgesehenen Prüfer*in in Verbindung und informieren Sie gemeinsam das Prüfungsbüro, damit die Freischaltung veranlasst werden kann (s. genauere Erläuterungen weiter unten auf dieser Seite).
- Sie sind noch aus einem früheren Semester für die MAP angemeldet – und die Nichtabgabe wurde nicht verzeichnet: Bitte setzen Sie sich mit der damaligen Prüfer*in und/oder dem Prüfungsbüro in Verbindung.
Dies – wie auch alle anderen Informationen zu Prüfungsabläufen – gilt auch für Wiederholungsprüfungen.
Rücktrittfrist und Abmeldung von Modulabschlussprüfungen
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist bis zum Beginn des Prüfungszeitraums via Agnes möglich.
Im Moment ist die Möglichkeit des Rücktritts auf Grund von Corona ausgeweitet worden, so dass Sie in begründeten Fällen bis zum Prüfungstag bzw. der Abgabefrist von der Prüfung zurücktreten können. Schicken Sie dafür eine Email an Ihre*n Prüfer*in und das Prüfungsbüro, in der Sie Ihr Anliegen darlegen.
Ablauf von Modulabschlussprüfungen
Welche Prüfungsformen in dem jeweiligen Modul möglich sind, finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare). Stehen mehrere Prüfungsformen zur Auswahl, entscheidet die*der Prüfer*in darüber. Am Anfang einer Lehrveranstaltung wird in der Regel darüber informiert, welche Prüfungsformen angeboten werden. Fragen Sie frühzeitig nach, denn in einigen Studien- und Prüfungsordnungen wird das Absolvieren unterschiedliche Prüfungsformen verlangt.
Zu Beginn des Prüfungszeitraums wird die Aufgabenstellung der MAP entweder im jeweiligen Moodlekurs veröffentlicht oder Ihnen direkt vom Prüfenden zugeschickt. Dies gilt auch im Fall von MAPs, die an Seminare aus vergangenen Semestern anschließen.
Die Bearbeitungszeit für Modulabschlussprüfungen wird vom Prüfungsausschuss festgelegt, sie beträgt in der Regel 6–7 Wochen. Ihr Abgabedatum ist in der Regel in Agnes verzeichnet. Die Bearbeitungszeit kann nur durch einen Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums (z.B. wegen Krankheit oder auf Grund eines Nachteilsausgleichs) beantragt werden (siehe unten).
MAPs, egal ob mündlich oder schriftlich, müssen im Rahmen des jeweiligen Prüfungszeitraums absolviert werden. Die Abgabefristen sind in Agnes bei Ihren aktuellen Prüfungen verzeichnet.
Eine Verlängerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich (s. Abschnitt Verlängerung)
Abgabe von schriftlichen MAPs (Hausarbeit, Forschungsbericht, Portfolio)
Sie müssen Ihre MAP innerhalb des Prüfungszeitraums abgeben.
Bitte reichen Sie die schriftlichen MAPs samt Selbstständigkeitserklärung als pdf (möglichst in einer Datei) direkt bei Ihren Prüfer*innen ein. Ein Papierausdruck ist nur dann notwendig, wenn das von Prüfer*innen ausdrücklich gewünscht wird. Bitte achten Sie auf die Angaben und Hinweise in der MAP-Aufgabe.
Das Ergebnis Ihrer MAP wird von den Prüfenden an das Prüfungsbüro übermittelt und dort in AGNES eingetragen. In ihrem Leistungsspiegel wird die Note erst nach Abschluss des gesamten Moduls sichtbar, d.h. erst dann, wenn Sie die gebündelten Nachweise der Lehrveranstaltungen, die zu dem Modul gehören, dort eingereicht haben.
Die Prüfenden informieren Sie über Ihre Note und geben eine inhaltliche Rückmeldung zu Ihrer MAP. Sollte das nicht geschehen, können Sie das einfordern oder auch Ihre kommentierte Arbeit innerhalb von 18 Monaten bei der*m Prüfer*in abholen und um ausführliches Feedback bitten (z.B. in der Sprechstunde oder per E-Mail).
Den Ablauf von mündlichen Prüfungen erläutert der „Leitfaden für Mündliche Prüfungen“ (Abschnitt Dokumente)
Mündliche Prüfungen (MAPs und Abschlussgespräche) finden in der Regel in Präsenz statt, können aber in begründeten Fällen als Video-Prüfungen abgehalten werden. Für Video-Prüfungen muss Ihr*e Prüfer*in einen Antrag beim Prüfungsausschuss stellen (via Email). Beachten Sie die aktualisierten Hinweise zur Durchführung von Video-Prüfungen. Im Prüfungsprotokoll ist zu notieren, dass alle Beteiligten einverstanden waren und dass keine unlösbaren technischen Probleme auftraten.
Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung
Bei Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung wird bei AGNES „nicht bestanden (5,0)“ eingetragen. Nichtbestehen umfasst sowohl die nicht fristgerechte Abgabe der Modulabschlussprüfung oder das Nichterscheinen zu einer mündlichen Prüfung als auch die inhaltliche Bewertung der Modulabschlussprüfung als ungenügend („nicht bestanden“).
Über das Nichtbestehen werden Sie informiert. Falls Sie eine Modulabschlussprüfung nicht bestanden haben, haben Sie zwei weitere Versuche (Wiederholungsprüfungen), um das Modul abzuschließen. Es zählt ausschließlich die Note, die Sie bei dem bestandenen Versuch erhalten. Die 5,0 wird nicht gewertet.
Die erste Wiederholungsprüfung melden Sie üblicherweise zum nächst möglichen Prüfungszeitraum an*; Sie können aber auch einen späteren Prüfungszeitraum wählen. Das Anmeldeverfahren ist identisch mit der Anmeldung des ersten Prüfungsversuchs, allerdings ist eine gesonderte Absprache mit Ihrer*m Prüfer*in erforderlich, um die Aufgabenstellung zu besprechen. Bitte melden Sie sich dafür rechtzeitig und vor Beginn des Anmeldezeitraums bei Ihrer*m Prüfer*in, um eine neue Aufgabenstellung festzulegen. Wenn Sie einen späteren Prüfungszeitraum oder eine*n andere*n Prüfer*in wählen, muss die MAP freigeschaltet werden. Dies muss Ihr*e Prüfer*in bei Evelyn Riegel melden.
* Angenommen, Sie haben Ihre MAP im ersten Prüfungszeitraum angemeldet, aber nicht geschafft abzugeben und wollen Ihren Wiederholungsversuch nun direkt im Anschluss (d.h. im zweiten Prüfungszeitraum) anmelden: Erinnern Sie bitte umgehend Ihre*n Prüfer*n daran, das Prüfungsbüro über Ihr Nichtbestehen zu informieren. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Anmeldung für den zweiten Prüfungszeitraum kommen.
Für die zweite Wiederholungsprüfung werden Sie vom Prüfungsbüro aufgefordert, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten dazu ein Schreiben, in dem die weiteren Schritte erläutert sind.
Prüfungs- und Anmeldezeiträume & Verlängerungen
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Wintersemester 2022/23
Erster Prüfungszeitraum: 13.2. – 26.3.2023
Erster Anmeldezeitraum: 16.1. – 29.1.2023
Rücktrittsfrist: 5.2.2023
Zweiter Prüfungszeitraum: 11.4.-23.5.2023
Zweiter Anmeldezeitraum: 20.3. – 2.4.2023
Rücktrittsfrist: 2.4.2023
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Sommersemester 2022
Erster Prüfungszeitraum: 18.7. – 28.8.2022
Erster Anmeldezeitraum: 20.6. – 03.7.2022
Rücktrittsfrist: 10.7.2022
Zweiter Prüfungszeitraum: 10.10.-20.11.2022
Zweiter Anmeldezeitraum: 12.9. – 25.9. 2022
Rücktrittsfrist: 2.10.2022
Verlängerung des Bearbeitungszeitraums: Krankschreibung und Nachteilsausgleich
Die Bearbeitungszeit einer Modulabschlussprüfung kann unter folgenden Bedingungen verlängert werden.
Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente und Formulare) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.
Ein Nachteilsausgleich wird laut §109 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) unter folgenden Bedingungen bewilligt:
„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“
Der Prüfungsausschuss erkennt außerdem auch folgende Gründe an: längere eigene Krankheit oder die eines Kindes im eigenen Haushalt, Todesfall in der Verwandtschaft ersten Grades oder im Haushalt, Pflege eines Kindes, Pflege einer schwerbehinderten Person, oder mit Begründung andere triftige Gründe.
Auch für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs muss der „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ benutzt werden (siehe Dokumente und Formulare). Der Antrag wird zusammen mit allen notwendigen Nachweisen ans Prüfungsbüro geschickt, gerne per Email.
Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.
Liste der Prüfenden für Abschlussarbeiten & MAPs
Betreuung bzw. Erst- und Zweitgutachten für Abschlussarbeiten übernehmen nur Hochschullehrer:innen und promovierte Personen. Mindestens eine:r der Prüfer:innen muss ein:e Hochschullehrer:in sein.
Bei der Anmeldung müssen Erst- und Zweitgutachter:in feststehen und ihr Einverständnis erklärt haben (Unterschrift auf der Anmeldung oder E-Mail ans Prüfungsbüro).
In begründeten Ausnahmefällen kann der:die Zweitgutachter:in bei BA-Arbeiten noch bis zu 3 Wochen später nachgemeldet werden.
Folgende Personen sind aktuell berechtigt, Abschlussarbeiten zu betreuen bzw. zu begutachten.
Wintersemester 2022/2023
Hochschullehrer:innen: |
Berechtigte Lehrende nach FR-Beschluss: |
Beate Binder Milena Bister Manuela Bojadzijev Magdalena Buchczyk Silvy Chakkalakal Ignacio Farias Urmila Goel Sharon Macdonald Tahani Nadim Jörg Niewöhner Regina Römhild Leonore Scholze-Irrlitz |
Dr. Moritz Altenried Dr. Tomás S. Criado Dr. Bernd Kasparek Anja Klein MA (nur BA) Klara Nagel MA (nur BA) Julia Schröder (nur BA) Dr. Alice von Bieberstein |
Modulabschlussprüfungen (MAP – BA/MA)
Modulabschlussprüfungen werden grundsätzlich von den Lehrenden des Seminars begutachtet und benotet, in dem die MAP verankert ist. Dies gilt unabhängig vom Status der Lehrenden und auch für Lehrbeauftragte (nach Zustimmung). Ihre Eignung als Lehrende macht sie MAP prüfungsfähig. In begründeten Ausnahmefällen können Mitarbeiter_innen des Instituts, die nicht in dem zu Grunde liegenden Seminar gelehrt haben, MAPs benoten. In diesen Fällen muss der Prüfungsausschuss des Instituts die_den Prüfer_in bestellen. Grundsätzlich steht diese Möglichkeit allen Mitarbeitenden des Instituts offen, die mindestens über einen MA-Abschluss verfügen.
Folgende Lehrbeauftragte sind berechtigt und haben zugestimmt, in diesem Wintersemester 2022/2023 Modulabschlussprüfungen abzunehmen:
BA |
MA |
Dr. Corinne Geering Michèle Kretschel-Kratz MA Julia Leser MA Dr. Alik Mazukatow Dr. Nona Schulte-Römer Dr. Jonas Tinius |
Dr. Sana Chavoshian Dr. Irene Hilden Dr. Stefan Schäfer Dr. Nur Yasemin Ural PD Dr. Stefan Wellgraf (Heisenberg-Stipendiat) Dr. Andrei Zavadski |
Abschlussarbeit Bachelor
Voraussetzungen und Anmeldeformalitäten
Die Voraussetzungen für die Anmeldung der Bachelorarbeit und die festgelegten Formalitäten finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare) sowie in der darüber hinaus geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).
Anmeldung und Abschlusskolloquium
Pro Semester gibt es zwei festgelegte Anmeldetermine für die Bachelorarbeit. I.d.R. wird der erste Prüfungszeitraum gewählt, der immer kurze Zeit nach dem Semesterbeginn anfängt (April bzw. Oktober/November). Der Bearbeitungszeitraum beträgt 12 Wochen. Danach beginnt der zweite Prüfungszeitraum. Bitte berücksichtigen Sie, dass dieser zweite Anmeldetermin (gegen Ende der Vorlesungszeit, Juli bzw. Januar) nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Gutachter:innen in Anspruch genommen werden kann. Als Begründung gilt bspw. die Notwendigkeit während des Semesters relevantes Material für die Abschlussarbeit zu generieren (bspw. im Rahmen des Projektseminars).
Vor der eigentlichen Anmeldung absolvieren Sie ein verpflichtendes Abschlusskolloquium. Dieses wird von Tutor:innen organisiert und durchgeführt und dient der Themenfindung, der organisatorischen Vorbereitung und dem gegenseitigen Austausch. Das Kolloquium ersetzt nicht die inhaltliche Betreuung der Arbeiten durch Lehrende, es unterstützt jedoch bei der Suche nach Betreuenden.
Das Kolloquium beginnt jeweils einige Monate bevor die Abschlussarbeit angemeldet wird. D.h. wenn Sie Ihre BA-Arbeit im Wintersemester schreiben möchten (egal ob im ersten oder zweiten Prüfungszeitraum), dann sollten Sie das Kolloquium belegen, das im Sommersemester (Mai) beginnt. Das Kolloquium beinhaltet sieben Einzeltermine: Es beginnt in der Mitte der Vorlesungszeit mit zwei informativen Treffen und einem „Markt der Betreuungsmöglichkeiten“ (hier können Sie mit den Lehrenden des IfEE ins Gespräch kommen). Bei einem weiteren Termin gegen Ende der Vorlesungszeit sollte Ihre Erstgutachter:in bestenfalls feststehen. Das Kolloquium beinhaltet weiterhin eine Rechercheschulung im Grimmzentrum und eine Sitzung in der Mitte der vorlesungsfreien Zeit, in der gemeinsam die Forschungsexposés der Teilnehmenden besprochen werden. Abschließend werden zu Beginn des neuen Semesters, also kurz vor dem ersten Anmeldezeitraum, die Forschungsvorhaben vor den Lehrenden präsentiert.
Studierende, die in dem Semester vor der Anmeldung verhindert sind z.B. durch ein Praktikum oder ein Auslandssemester, können trotzdem (online) am Kolloquium teilnehmen. Bitte wenden Sie sich dafür an die verantwortliche Tutor:in.
Die genauen Termine für das Kolloquium werden zu Beginn des Semesters bekanntgegeben; im Vorlesungsverzeichnis, über Aushänge und in der Regel über die Studierenden-Mailingliste. Informieren Sie sich daher bitte selbstständig, abonnieren sie idealerweise die Mailingliste und wenden Sie sich bei Unklarheiten an die studentische Studienberatung.
Liste der Prüfer:innen im Sommersemester 2022
Betreuung bzw. Erst- und Zweitgutachten übernehmen nur Hochschullehrer:innen und promovierte Personen. Mindestens eine:r der Prüfer:innen muss ein:e Hochschullehrer:in sein.
Bei der Anmeldung der Bachelorarbeit müssen Erst- und Zweitgutachter:in feststehen und ihr Einverständnis erklärt haben (Unterschrift auf der Anmeldung oder Email ans Prüfungsbüro). In begründeten Ausnahmefällen kann der:die Zweitgutachter:in noch bis zu 3 Wochen später nachgemeldet werden.
Verlängerung des Prüfungszeitraums
Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums ist möglich:
- Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente und Formulare) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.
- Ein Nachteilsausgleich wird laut der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) nach §109 aus folgenden Gründen gewährt:
„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“
Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, verwenden Sie bitte ausschließlich das vorbereitete Formular (siehe Dokumente und Formulare).
Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.
Formale Gestaltung der Bachelorarbeit
Die Länge der Bachelorarbeit wird in der Studien- und Prüfungsordnung bestimmt. Schauen Sie bitte unter der für Sie gültigen Ordnung nach. Die Bachelorarbeit darf von der Vorgabe um höchstens +/- 10% abweichen. Zu den Zeichen zählen auch die Fußnoten, nicht aber die Literaturliste.
Für die formale Gestaltung gibt es keine festen Vorschriften. Aber es ist wichtig, dass aus dem Deckblatt hervorgeht, dass es sich um eine Bachelorarbeit am IfEE/HU handelt. Außerdem müssen folgende Informationen auf dem Deckblatt stehen:
- Ihren Namen, Matrikelnummer, Email-Adresse,
- Titel + Untertitel in deutsch und englisch
- Namen der beiden Gutachter:innen
- Datum
Achtung: Mindestens Ober- oder Untertitel muss mit dem Titel übereinstimmen, den Sie bei der Anmeldung angegeben haben.
Formales: Wählen Sie eine gut lesbare (Bildschirm und ausgedruckt) Schriftart, lassen Sie ausreichend Rand zur Korrektur (rechts mindestens 3.5 cm, links 2 cm). Wenn Sie Vor- und Rückseite bedrucken, müssen beide Ränder ausreichend groß (mind. 3,5 cm) sein. Bitte 1,5 Zeilenabstand.
Sprechen Sie mit dem:der Erstgutachter:in ab, ob es noch weitere Wünsche an die Gestaltung gibt.
Achten Sie unbedingt auf ein vollständiges, alphabetisches Literaturverzeichnis und nutzen Sie eine einheitliche Zitationsweise.
Bachelorarbeiten im Sommersemester 2022
Erster Prüfungszeitraum
Anmeldung am 27.04.2022
Bearbeitungszeitraum: 28.04. – 21.07.2022
Zweiter Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 27.07.2022
Bearbeitungszeitraum: 28.07. – 20.10.2022
Informationen zur BA-Anmeldung im Juli 2022
Die Anmeldung im Juli 2022 wird in Präsenz oder per Telefon stattfinden. Bitte hierfür einen Termin per E-Mail vereinbaren (euroethno-pb@hu-berlin.de), mit einen konkreten Vorschlag zur Uhrzeit im Zeitraum von 9.00 – 15.00 Uhr.
Für die telefonische Anmeldung müssen weiterhin die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sein und die Betreuungsbestätigung per E-Mail von Erst- und Zweitprüfer:in sowie der ausgefüllte Anmeldebogen im Original mit Originalunterschrift des:der Student:in vor dem Gespräch vorliegen.
Für die Anmeldung in Präsenz müssen diese Unterlagen spätestens zum Anmeldungsgespräch mitgebracht werden.
Bachelorarbeiten im Wintersemester 2022/23
Erster Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 26.10.2022
27.10.2022 - 19.01.2023 Bearbeitungszeitraum
Zweiter Prüfungszeitraum
Anmeldung am: 25.01.2023
26.01.2023 - 20.04.2023 Bearbeitungszeitraum
Informationen zum Ablauf der Anmeldung im Wintersemester werden noch bekannt gegeben.
Die Informationen zum Ablauf der Anmeldung stehen auch auf der folgenden Webseite: https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/philfak/lehre/studpruef
Bitte überprüfen Sie, ob die Abgabefristen in AGNES korrekt sind. Falls Sie Unstimmigkeiten wahrnehmen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro.
Abschlussarbeiten Master
Voraussetzungen und Formalitäten
Die Voraussetzungen für die Anmeldung der Masterarbeit und die festgelegten Formalitäten finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare) sowie in der darüber hinaus geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).
Anmeldung und Abschlusskolloquium
Sie können die Masterarbeit anmelden, sobald Sie alle notwendigen Voraussetzungen (lt. Ihrer Prüfungsordnung) erbracht haben und diese beim Prüfungsamt eingetragen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie selbst überprüfen, indem sie bei AGNES nachschauen. Die Anmeldungen finden individuell im Prüfungsamt statt (siehe Kontakt und Beratung), dazu benötigen Sie das Formular Anmeldung Masterarbeit.
Bevor Sie sich im Prüfungsamt persönlich anmelden können, müssen Sie einige Vorbereitungen treffen. Dazu gehört neben der Themen- und Betreuer:innenwahl auch ein Abgleich der erbrachten Leistungen. Damit soll vermieden werden, dass Sie das Prüfungsamt aufsuchen, bevor alle notwendigen Leistungen erbracht sind. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gern an die studentische Studienberatung des Instituts.
Sie müssen ihre Arbeit im Masterkolloquium vorstellen (). Diese Vorstellung kann vor oder während des eigentlichen Bearbeitungszeitraumes erfolgen, der Termin muss jedoch vor der Anmeldung vereinbart werden. Zum Ablauf des Masterkolloquiums und aktuelle Termine siehe Abschnitt Masterkolloquium. Im Kolloquium stellen 2–3 Masterstudierende ihre Projekte den Lehrenden und anderen Studierenden vor und erhalten breite Rückmeldungen. Der Besuch des Kolloquiums steht allen Studierenden offen, wird aber insbesondere Masterstudierenden ab dem 3. Fachsemester dringend durchgehend empfohlen.
Anmeldung MA-Arbeit unter Bedingungen von Covid-19:
Bitte folgende Hinweise zur Anmeldung von MA-Arbeiten beachten:
Liste der Prüfer:innen im Sommersemester 2022
Verlängerung des Prüfungszeitraums und Nachteilsausgleich
Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums ist möglich:
- Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente und Formulare) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.
- Ein Nachteilsausgleich wird laut der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) nach §109 aus folgenden Gründen gewährt:
„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“
Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, verwenden Sie bitte ausschließlich das vorbereitete Formular (siehe Dokumente und Formulare).
Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.
Formale Gestaltung der Masterarbeit
Die Länge der Masterarbeit wird in der Studien- und Prüfungsordnung bestimmt. Schauen Sie bitte unter der für Sie gültigen Ordnung nach. Die Masterarbeit darf von der Vorgabe um höchstens +/- 10% abweichen. Zu den Zeichen zählen auch die Fußnoten, nicht aber die Literaturliste.
Für die formale Gestaltung gibt es keine festen Vorschriften. Aber es ist wichtig, dass aus dem Deckblatt hervorgeht, dass es sich um eine Masterarbeit am IfEE/HU handelt. Außerdem sollte das Deckblatt folgende Informationen enthalten:
- Ihren Namen, Matrikelnummer, Email-Adresse,
- Titel + Untertitel in deutsch und englisch
- Namen der beiden Gutachter:innen
- Datum
Achtung: Mindestens Ober- oder Untertitel muss mit dem Titel übereinstimmen, den Sie bei der Anmeldung angegeben haben.
Formales: Wählen Sie eine gut lesbare Schriftart (am Bildschirm und ausgedruckt), lassen Sie ausreichend Rand zur Korrektur (rechts mindestens 3.5 cm, links 2 cm). Wenn Sie Vor- und Rückseite bedrucken, müssen beide Ränder ausreichend groß (mind. 3,5 cm) sein. Bitte 1,5 Zeilenabstand.
Sprechen Sie mit dem:der Erstgutachter:in ab, ob es noch weitere Wünsche an die Gestaltung gibt.
Achten Sie unbedingt auf ein vollständiges, alphabetisches Literaturverzeichnis und nutzen Sie eine einheitliche Zitationsweise.
Für Lehrende
Detaillierte Auskunft zu mündlichen Prüfungen gibt der Leitfaden für mündliche Prüfungen (s. Dokumente und Formulare).
Detaillierte Auskunft zu MAPs, Lehrveranstaltungsnachweisen und Leistungen in Lehrveranstaltungen gibt ein Handout.
Alle weiteren Regelungen zu Prüfungen finden Sie in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare) sowie in der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).
Informationen zur Prüfungsanmeldung
Studierende müssen ihre Modulabschlussprüfungen individuell und zu den vom Prüfungsausschuss festgelegten Anmeldezeiten anmelden. Die Anmeldung einer Prüfung erfolgt auf der Online-Plattform AGNES.
Wenn Sie im aktuellen Semester eine Lehrveranstaltung anbieten, wird diese automatisch für die beiden Prüfungszeiträume des Semesters zur Prüfungsanmeldung bei AGNES freigeschaltet. Die jeweiligen Prüfungsformen sind in der Studien- und Prüfungsordnung für jedes Modul festgelegt. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmenden ihres Seminars nach unterschiedlichen Studien- und Prüfungsordnungen studieren können. Sie haben das Recht, im Rahmen der Vorgaben Prüfungsformen anzubieten. Bitte teilen Sie das unbedingt zu Beginn der Lehrveranstaltung eindeutig mit, welche MAPs Sie anbieten werden.
Wenn Sie im aktuellen Semester noch Prüfungen zu Seminaren aus vergangenen Semestern abnehmen, sollten Sie rechtzeitig das Sekretariat darüber informieren unter der Angabe, welche Prüfungsformen Sie akzeptieren. In solchen Fällen der Prüfungsabnahme stellt der Prüfungsausschuss es den Lehrenden frei zu entscheiden, welche Prüfungsformen (mündlich und/oder schriftlich) Sie für vergangene Seminare anbieten. Dies sollte jedoch unbedingt unter Berücksichtigung der in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgesehenen Optionen der Prüfungsformen geschehen. Studierende sollten sich im Laufe des Semesters (vor Beginn der Anmeldezeit) bei Ihnen melden.
Informationen zur Prüfungsabnahme
Nach Ende der Anmeldefrist erhalten Sie vom Prüfungsbüro eine Liste der angemeldeten Modulabschlussprüfungen. Die Listen sind nach Prüfungsform und Studien- und Prüfungsordnung der Studierenden sortiert.
Die MAP-Aufgabe laden Sie selbstständig am ersten Prüfungstag im jeweiligen Moodle-Kurs hoch oder lassen sie den Studierenden direkt zukommen. Bitte benutzen Sie hierfür das vorgesehene Formular für MAP-Aufgaben.
Nach Ende des Prüfungszeitraums tragen Sie zunächst die durchgefallenen Prüfungen (5,0) der Studierenden ein, die Ihre Prüfung nicht (fristgerecht) abgegeben haben. Kopieren Sie Ihre Prüfungsliste und schicken Sie sie (über das Sekretariat des Instituts oder selbsttätig) ans Prüfungsbüro zurück. Dies ist notwendig, damit die Studierenden die nicht bestandene Prüfung zur Wiederholung bereits zum zweiten Prüfungszeitraums des Semesters anmelden können.
Schriftliche Prüfungen erhalten Sie direkt von den Studierenden. Informieren Sie die Studierenden, ob Sie Ausdrucke oder elektronische Abgaben wünschen. Ausgedruckte MAPs werden Ihnen über das Sekretariat des IfEE weitergeleitet. Achten Sie darauf, dass den MAPs eine Selbstständigkeitserklärung beigefügt ist.
Für die Bewertung haben Sie in der Regel sechs Wochen Zeit. Wenn Sie länger brauchen, informieren Sie die Studierenden bitte und fragen, wer Noten dringend braucht, z.B. für BAFöG oder Stipendien.
Mündliche Prüfungen müssen innerhalb des Prüfungszeitraums abgelegt werden und es muss zwingend ein Beisitz der Prüfung beiwohnen. Über den Ablauf und die Gestaltung von mündlichen Prüfungen informiert der Leitfaden zu mündlichen Prüfungen am IfEE (s. Dokumente). Mündliche Prüfungen müssen protokolliert werden – dieses Protokoll muss den Listen beigefügt und ins Prüfungsbüro gesendet werden.
Mündliche Prüfungen finden in der Regel in Präsenz statt, können aber – auf Ihren Antrag hin – auch als Videoprüfung ausgerichtet werden. Der Antrag geht formlos als Email an den Prüfungsausschuss (ifeeauss@hu-berlin.de).
Nach Bewertung der schriftlichen bzw. mündlichen Prüfungsleistungen tragen Sie die jeweiligen Noten auf den entsprechenden Listen ein, unterzeichnen Sie die Liste und senden Sie sie ans Prüfungsbüro Europäisch Ethnologie (Friedrichstraße 191-193, 10117 Berlin).
Dort werden die Noten in AGNES eingetragen und sind für die Studierenden sichtbar, sobald diese die zu dem Modul gehörenden Leistungsnachweise dort eingereicht haben. Schriftliche Prüfungen müssen Sie mindestens 18 Monate lang (3 Semester) aufbewahren. Studierende können die MAPs bei Ihnen einsehen und wenn gefordert, händigen Sie das schriftliche Exemplar mit Ihren Kommentaren an die Studierenden aus. Zudem teilen Sie den Studierenden per E-Mail Ihre Notenvergabe und geben Sie eine möglichst aussagekräftige inhaltliche Rückmeldung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Siehe "Liste der Prüfer:innen" weiter oben auf der Seite
Ja. Allerdings wird die Note erst im Leistungsspiegel verbucht, wenn die Nachweise für die zu dem Modul gehörenden Lehrveranstaltungen im Prüfungsbüro vorgelegt wurden. Die Nachweise müssen in Papierform und gebündelt ans Prüfungsbüro geschickt werden oder ins den Briefkasten im 3. Stock der Friedrichstraße 191-193 eingeworfen werden.
Es besteht keine Abgabefrist. Beachten Sie jedoch, dass die Note einer MAP erst dann bei AGNES eingetragen werden kann, wenn die Nachweise für alle für das Modul notwendige Lehrveranstaltungen im Prüfungsbüro eingereicht wurden.
Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie auch endgültig entscheiden, für welches Modul Sie eine Lehrveranstaltung anrechnen lassen wollen, wenn diese für mehrere Module offen war.
Wenn Sie Ihre MAP bei AGNES anmelden, ist das ohne Probleme mit Ihrer TAN-Liste und einer stabilen Internetverbindung ortsunabhängig möglich.
Nach zweimaligem Nichtbestehen einer MAP schickt Ihnen das Prüfungsbüro eine schriftliche Belehrung über die Konsequenzen eines Nichtbestehens beim dritten Prüfungsversuch (also bei der zweiten Wiederholungsprüfung). Sie werden außerdem aufgefordert, sich vor Ihrer MAP-Anmeldung zum letzten Prüfungsversuch beraten zu lassen. Sie können wählen, ob diese Beratung durch den*die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses oder den*die Prüfer*in stattfinden soll oder ob Sie eine Beratung ablehnen. Sie müssen Ihre Entscheidung dem Prüfungsbüro schriftlich mitteilen. Nach der Beratung bzw. der schriftlichen Absage müssen Sie zu den Öffnungszeiten des Prüfungsbüros dort persönlich Ihre MAP anmelden. In jedem Fall können Sie sich selbstverständlich zusätzlich an die studentische Studienberatung des Instituts wenden.
Wenn es um Studienleistungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung geht, entscheiden die Lehrenden über Möglichkeiten der Nachreichung oder Ausgleich der Studienleistungen (ZSP §109). Sprechen Sie also mit der Lehrperson einen Lösungsweg ab.
Reichen Sie einen „Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit“ zusammen mit der Krankschreibung im Prüfungsbüro ein. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Immatrikulationsnummer, das Modul und die Lehrperson bei der Sie Ihre Prüfung ablegen. Wichtig: dem Antrag muss das Attest im Original beiliegen.
Ja. Die Gründe entnehmen sie dem Abschnitt Verlängerung des Bearbeitungszeitraums/Nachteilsausgleich oder Artikel 109 der ZSP. Im Falle von Studienleistungen entscheiden die Lehrenden über einen Lösungsweg, im Falle von Prüfungsleistungen ist der Antrag auf Nachteilsausgleich an das Prüfungsbüro zu richten.