Abschlussarbeiten Master
Voraussetzungen und Formalitäten
Die Voraussetzungen für die Anmeldung der Masterarbeit und die festgelegten Formalitäten finden Sie in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente und Formulare) sowie in der darüber hinaus geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU).
Anmeldung und Abschlusskolloquium
Um Ihre Masterarbeit im MA Ethnographie anzumelden, müssen Sie die Module 1, 2, 3, 5 abgeschlossen und weitere 10 LP erbracht haben. Diese Leistungen müssen beim Prüfungsbüro in Ihr Studienkonto eingetragen sein. Ob dies der Fall ist, können Sie selbst bei AGNES überprüfen.
Die Anmeldungen finden individuell im Prüfungsbüro statt, dazu benötigen Sie das Formular Anmeldung Masterarbeit.
Bevor Sie sich im Prüfungsamt persönlich anmelden können, müssen Sie
- Thema und Betreuung Ihrer Arbeit geklärt,
- eine:n Zweitgutachter:in gefunden und
- den Eintrag Ihrer Leistungen in Ihrem Studienkonto überprüft haben.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich gern an die studentische Studienberatung des Instituts.
Zur erfolgreichen Absolvierung des Abschlussmoduls gehört außerdem die Teilnahme am Masterkolloquium für ein Semester. Im Kolloquium stellen Masterstudierende ihre Projekte den Lehrenden und anderen Studierenden vor und erhalten breite Rückmeldungen. Die Teilnahme am Masterkolloquium umfasst auch, die eigene Arbeit dort einmal zu präsentieren. Dies kann vor oder nach der Anmeldung erfolgen. Der Termin zur Präsentation muss jedoch vor Anmeldung der Masterarbeit vereinbart werden.
Die Anmeldung zum Masterkolloquium erfolgt per E-Mail bei der Lehrperson, die im aktuellen Semester das Kolloquium leitet. Sie müssen sich außerdem auf Agnes und in den Moodle-Kurs eintragen. Details zur Anmeldung sowie aktuelle Fristen und weitere Informationen zum Ablauf des Masterkolloquiums finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (Agnes) im Eintrag zum Masterkolloquium (Modul 8). Der Besuch des Kolloquiums steht allen Studierenden offen, wird aber insbesondere Masterstudierenden ab dem 3. Fachsemester dringend durchgehend empfohlen.
Die Masterarbeit wird von zwei Lehrpersonen des Instituts betreut. Beachten Sie, dass nicht alle Lehrenden berechtigt sind, die Erstbetreuung zu übernehmen. Beachten Sie die Hinweise in der Prüfer:innen-Liste.
Liste der Prüfer:innen im aktuellen Semester
Hinweise zum wissenschaftlichen Arbeiten und zum Verfassen von wissenschaftlichen Texten, also auch Masterarbeiten, finden Sie im Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten.
Verlängerung des Prüfungszeitraums und Nachteilsausgleich
Eine Verlängerung des Prüfungszeitraums ist möglich:
- Bei Krankschreibung oder ähnlichen kurzfristigen, attestierten Ereignissen wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung bzw. der Nicht-Arbeitsfähigkeit verlängert. Bitte „Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums“ (siehe Dokumente) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist bzw. vor Antritt der mündlichen Prüfung geschehen.
- Ein Nachteilsausgleich wird laut der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) nach §109 aus folgenden Gründen gewährt:
„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“
Um einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen, verwenden Sie bitte ausschließlich das vorbereitete Formular (siehe Dokumente).
Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.
Formale Gestaltung der Masterarbeit
Die Länge der Masterarbeit beträgt laut Studien- und Prüfungsordnung für den Master Ethnographie ca. 180.000 Zeichen ohne Leerzeichen. Von dieser Vorgabe darf um höchstens +/- 10% abgewichen werden. Zu den Zeichen zählen auch die Fußnoten, nicht aber das Literaturverzeichnis.
Für die formale Gestaltung gibt es keine festen Vorschriften. Aber es ist wichtig, dass aus dem Deckblatt hervorgeht, dass es sich um eine Masterarbeit am IfEE/HU handelt. Außerdem sollte das Deckblatt folgende Informationen enthalten:
- Ihren Namen, Matrikelnummer, Email-Adresse,
- Titel + Untertitel in deutsch und englisch
- Namen der beiden Gutachter:innen
- Datum
Achtung: Mindestens Ober- oder Untertitel muss mit dem Titel übereinstimmen, den Sie bei der Anmeldung angegeben haben.
Formales: Wählen Sie eine gut lesbare Schriftart (am Bildschirm und ausgedruckt), lassen Sie ausreichend Rand zur Korrektur (rechts mindestens 3.5 cm, links 2 cm). Wenn Sie Vor- und Rückseite bedrucken, müssen beide Ränder ausreichend groß (mind. 3,5 cm) sein. Bitte 1,5 Zeilenabstand.
Sprechen Sie mit dem:der Erstgutachter:in ab, ob es noch weitere Wünsche an die Gestaltung gibt.
Achten Sie unbedingt auf ein vollständiges, alphabetisches Literaturverzeichnis und nutzen Sie eine einheitliche Zitationsweise.