Humboldt-Universität zu Berlin - Institut für Europäische Ethnologie

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bevor Sie die Beratungsangebote unseres Instituts in Anspruch nehmen, schauen Sie, ob sich ihr Anliegen nicht schon in unseren "Häufig gestellten Fragen" klären lässt.

Zum FAQ
Wo und wie kann ich mich über aktuelle Informationen zum Studium informieren? 🖉

Die meisten Fragen zu Studien- und Prüfungsangelegenheitenn lassen sich mit einem Blick in die für Sie gültige Studien- und Prüfungsordnung (siehe Dokumente) beantworten. Nahezu alle weiteren, darin nicht zu findenden Regelungen zu Studien- und Prüfungsangelegenheiten sind in der übergreifend geltenden Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) zu finden.

Informieren können Sie sich grundsätzlich über Aushänge im Institut und/oder auf der Webseite. Nicht immer sind aber alle Informationen ausgehängt und zugleich auf der Webseite zu finden.

Sie sollten sich als Studierende:r des Instituts auf jeden Fall in dem Moodle-Kurs „Ankündigungen und Mitteilungen (IfEE)“ (PW wichtig) einschreiben und die Mailingliste der Fachschaftsinitiative abonnieren. Darüber werden wichtige Informationen und Neuigkeiten per E-Mail verteilt. Auch Informationen, die das Studium, Termine und Fristen zur Prüfungsanmeldung, allgemeine Informationen zu Prüfungen oder den Ausfall von Lehrveranstaltungen betreffen, werden in der Regel hierüber verteilt. 

 

Muss ich mich für eine Lehrveranstaltung anmelden? 🖉

Ja, Sie müssen sich unbedingt über das Online-Portal AGNES für Lehrveranstaltungen anmelden, da Sie über diese Anmeldung häufig Informationen zum Start des Seminars und vor allen Dingen, weil Ihnen über AGNES die erfolgreiche Beteiligung an Lehrveranstaltungen bestätigt wird.

Wichtig ist außerdem zur ersten Sitzung der LV zu erscheinen. Können Sie zum ersten Termin nicht anwesend sein, sollten Sie die Lehrperson vorher kontaktieren. In einigen Lehrveranstaltungen bitten Lehrpersonen auch grundsätzlich darum, vorher per E-Mail Kontakt aufzunehmen (Solche Angaben finden Sie in den Lehrveranstaltungsbeschreibungen auf Agnes).

Kontaktdaten der Lehrpersonen finden Sie in der Übersicht der Mitarbeiter:innen des Instituts oder im Falle einer externen Lehrperson in der Liste der jeweils aktuellen Lehrbeauftragten.?

 

Wie und wo erhalte ich einen Leistungsnachweis für eine Lehrveranstaltung? 🖉

Die Bescheinigung über den erfolgreichen Besuch von Lehrveranstaltungen können Sie (seit SoSe 2021) über Agnes abrufen: Wenn Sie alle Leistungen für die Lehrveranstaltung erbracht haben, schalten Lehrende die Bescheinigung frei. Erst danach sind dort alle Informationen eingetragen – das ist Voraussetzung dafür, dass die Bescheinigung gültig ist.

Alle weiteren Informationen zu diesen Leistungsnachweisen finden Sie unter https://www.euroethno.hu-berlin.de/de/studium/pruefungen/studierende

 

Wie laufen Modulabschlussprüfungen ab und wie/wann melde ich mich an? 🖉

Über den Ablauf von Modulabschlussprüfungen (MAP) sowie das Anmeldeverfahren und dafür notwendige Unterlagen informieren Sie sich bitte im Bereich Studium unter  Prüfungen.

 

Ich möchte meine Abschlussarbeit schreiben – was muss ich beachten? 🖉

Über den Ablauf einer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) sowie das Anmeldeverfahren und die notwendigen Voraussetzungen informieren Sie sich bitte im Bereich Studium unter Prüfungen.

 

Können Bearbeitungszeiten für Studienleistungen oder Prüfungen in besonderen Fällen verlängert werden? 🖉

Prüfungszeiträume können wegen Krankheit oder durch Nachteilsausgleich verlängert werden.

Bei Krankschreibung wird der Prüfungszeitraum um die Tage der Krankschreibung verlängert. Bitte Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums (siehe Dokumente) zusammen mit der Krankschreibung ans Prüfungsbüro schicken. Dies muss unbedingt vor Ablauf der Prüfungsfrist geschehen.

Ein Nachteilsausgleich wird laut §109 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung (ZSP-HU) unter folgenden Bedingungen bewilligt:

„(1) Wer wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes im Alter bis zu zehn Jahren, der Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder aus anderen triftigen Gründen nicht in der Lage ist, eine Studienleistung oder Prüfung zum vorgesehenen Termin, innerhalb einer vorgesehenen Dauer oder Bearbeitungszeit, am vorgesehenen Ort, in der vorgesehenen Form oder sonst in der vorgesehenen Weise zu erbringen, erhält einen Ausgleich dieser Nachteile.“

Der Prüfungsausschuss erkennt außerdem auch folgende Gründe an: längere eigene Krankheit oder die eines Kindes im eigenen Haushalt, Todesfall in der Verwandtschaft ersten Grades oder im Haushalt, Pflege eines Kindes, Pflege einer schwerbehinderten Person, oder mit Begründung andere triftige Gründe.

Auch für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs muss der Antrag auf Verlängerung des Prüfungszeitraums benutzt werden (siehe Dokumente). Der Antrag wird zusammen mit allen notwendigen Nachweisen ans Prüfungsbüro geschickt, gerne per Email.

Bitte beachten Sie, dass alle angeführten Gründe für eine Verlängerung nachweispflichtig sind.

 

Werden Projekttutorien und Q-Tutorien als Studienleistung anerkannt? 🖉

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der im Bereich Studium unter Projekt- & Q-Tutorien.

 

Ich möchte den Studiengang, das Kern- oder Zweit- oder Beifach wechseln. Was ist zu beachten?🖉

Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum Fachwechsel bei der Allgemeinen Studienberatung und -information.

Nachdem Sie sich dort informiert haben, können Sie sich bei weiteren diesbezüglichen Anliegen persönlich an die Allgemeine Studienberatung und -information wenden.

Fragen der An- und Umrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen klären Sie mit dem Prüfungsausschuss.

 

Ich studiere nicht mehr am Institut und erhalte noch E-Mails über die Mailingsliste der Fachschaftsinitiative. Wie kann ich das abstellen? 🖉

Möchten Sie sich von der Mailingliste (E-Mail-Verteiler) der Studierenden des Instituts austragen, benutzen Sie bitte das Abmeldeformular und tragen Ihre entsprechende E-Mail-Adresse dort selbstständig aus.

 

Ich brauche ein Gutachten bzw. Referenzschreiben – was muss ich beachten? 🖉

Bitte nehmen Sie vier bis sechs Wochen vor Bewerbungsschluss Kontakt mit möglichen Gutachter:innen auf und holen Sie die Zusage für das Schreiben des Gutachtens ein. Als wichtigste Regel für die Wahl der Ansprechpersonen gilt, dass Gutachter:innen Sie persönlich aus einem, besser aber aus mehreren Seminaren gut kennen müssen und Ihre Studienleistungen sowie Ihre Persönlichkeit – möglichst durch den Betreuungsprozess einer umfangreicheren schriftlichen Arbeit oder aus einem Forschungsseminar – gut einschätzen können.

Stellen Sie den Gutachter:innen bitte umgehend, aber spätestens drei Wochen vor Bewerbungsschluss, folgende Unterlagen zur Verfügung. Sprechen Sie mit ihnen ab, ob diese die Unterlagen elektronisch oder als Ausdruck möchten:

  • Informationen zum Stipendium oder Praktikum (z.B. Ausschreibungstext, Selbstdarstellung der stipendiengebenden Stiftung, Beschreibung der praktikumsgebenden Stelle oder der Gasthochschule, des Studiengangs etc.)
  • einen Lebenslauf (tabellarisch, mit allen relevanten Daten) inklusive Angaben zu Berufserfahrung und Praktika, Auslandsaufenthalten, Sprachkenntnissen, politischem/sozialem Engagement (das ist bei den meisten Stiftungen wichtig), Ehrenamt, künstlerischen Aktivitäten etc.
  • Übersicht über Studienleistungen und -verlauf im Studiengang Europäische Ethnologie (tabellarische Übersicht – Leisstungsspiegel aus Agnes, ggf. ergänzt um weitere Angaben)
  • Kopie des Antragsformulars oder des eigenen Bewerbungsschreibens für die Stiftung bzw. die praktikumsgebende Stelle. Wichtig ist die Beschreibung der eigenen Motivation für die Bewerbung (z.B. Qualifikationserwerb für das Berufsfeld oder das weitere Studium und die geplanten Studienschwerpunkte). Dabei sollte an bisherige Studienschwerpunkte angeknüpft werden können.
  • Formular für Gutachter:innen (falls erforderlich)
  • Bei Bewerbungen auf Auslandsstipendien für eine Forschung im Rahmen einer Abschlussarbeit: Exposé des Forschungsvorhabens, Informationen zur Gasthochschule und zum Studiengang, betreuende Personen vor Ort, Zeitplan; Beschreibung der erforderlichen Kompetenzen (etwa Sprachen, Vorkenntnisse, die den Feldzugang erleichtern etc.)
  • Hinweise, wie das Gutachten an die „richtige“ Stelle kommt (direkt an die Institution, zurück zu Ihnen, verschlossener Umschlag oder nicht etc.)
  • Und natürlich nicht vergessen: Die vollständige Adresse der Stiftung, der Einrichtung o.ä., an die das Gutachten gerichtet ist.

Sollten die Angaben oder eingereichten Unterlagen unvollständig sein, dann kann ggf. eine Frist oder ein Bewerbungsschluss nicht eingehalten werden.

 

Ich habe keinen Überblick mehr über die von mir belegten Kurse und Module – was kann ich tun?

Falls der Überblick verloren geht ist die erste Anlaufstelle die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung. Sie beinhaltet eine Zusammenfassung aller Module, die der Studiengang beinhaltet. Das Prüfungsportal Agnes bietet zudem eine individuelle Übersicht über die bisher gebuchten und bewerteten Kurse. Generell empfiehlt es sich, mit einer persönlichen Checkliste den Überblick des Studienverlaufs zu protokollieren. Beim Ausfüllen kann auch die studentische Studienberatung helfen (Kontakt siehe unten).

 

Ich studiere an einem anderen Institut und belege ein ÜWP-Modul – wo finde ich den ÜWP-Modulbogen?

Den ÜWP-Modulbogen finden Sie unter Dokumente. Weitere Informationen darüber welche Module anrechenbar sind, finden Sie im Bereich ÜWP und Wahloptionen.

 

Ich interessiere mich für den MA Ethnographie – was hat es mit dem Selbstzuordnungsbogen auf sich?

Es soll gewährleistet werden, dass alle möglichst problemlos in den forschungsorientierten Master einsteigen können. Ordnen Sie ihre im BA belegten Kurse möglichst passend zu.

 

Ich habe mich auf Agnes ausversehen abgemeldet, bzw. nicht rechtzeitig innerhalb der Frist angemeldet – was kann ich tun?

 Wenden Sie sich mit ihrer Matrikelnummer an die lehrende Person, dann können Sie in den meisten Fällen problemlos nachgetragen werden, sollten noch Plätze in der Lehrveranstaltung frei sein.

 

Ich möchte meinen Stundenplan erstellen – was muss ich beachten?

In Ihrer Studien- und Prüfungsordnung ist ein idealtypischer Studienverlaufsplan enthalten an dem Sie sich orientieren können. Der Plan ist so gestaltet, dass der Umfang möglichst gleichmäßig auf die Semester der Regelstudienzeit verteilt sind und die Inhalte der Lehrveranstaltungen logisch aufeinander aufbauen. Allerdings können Sie auch unabhängig vom Studienverlaufsplan ihre Lehrveranstaltungen buchen, in etwa wenn Sie bereits bestimmte Vorkenntnisse mitbringen, nebenbei einer Erwerbstätigkeit oder Sorgeverpflichtungen nachgehen oder bestimmte Kurse belegen wollen, die nicht jedes Semester angeboten werden. Zu beachten ist allerdings, dass manche Module erst belegt werden können, wenn vorangegangene Module erfolgreich abgeschlossen worden sind - beachten Sie auch hier wieder die Regelungen in der jeweiligen SPO.